Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 191

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daten der Gemeinden in deren Eigentum stehen. Die in § 7 Abs. 2 GWR-Gesetz (Artikel 2 Z 9) vorgesehenen Übermittlungen von Daten aus den lokalen Gebäude- und Wohnungsregistern dürfen ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke erfolgen.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. – Bitte.

 


18.35.11

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Nur ein kurzer Reflex zum Antrag des Abge­ordneten Königshofer: Seit drei Jahren, kann man sagen, grüßt das Murmeltier aus dem rechten Eck mit den immer gleichen Anträgen zur Erhebung der Muttersprache zusätzlich zur Umgangssprache, und das ist nichts anders als ein Taschenspielertrick (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ), Sie wissen das selbst, ein Taschenspielertrick, um zu erreichen, dass die slowenischstämmige Minderheit weggezählt werden soll. (Abg. Petzner: Die Wahrheit ist zumutbar!) Sie sollten sich eigentlich einmal den Kopf darüber zerbrechen, ob Sie nicht Minderheiten schützen sollten und anstatt sie weg­zuzählen und ihnen Nachteile zu verschaffen.

Sie wissen, Minderheiten outen sich nicht gerne, noch dazu, wenn sie Nachteile zu erwarten haben, und deshalb spricht auch der Volksgruppenbericht jedes Mal davon – genauso wie alle, die sich mit dem Minderheitenschutz seriös auseinandersetzen –, dass es alle möglichen Faktoren gäbe und gibt, Minderheiten festzustellen. Nicht ein­mal die Umgangssprache wäre dafür notwendige Bedingung. Sie könnten auch die Mitgliedschaft in Kulturvereinen, die Anmeldungen in Kindergärten, aber auch die Ein­schaltquoten von slowenischsprachigen Radios dazu heranziehen. (Abg. Petzner: Die Feststellung soll man bundesgesetzlich regeln!) All das wäre möglich, aber – und das ist ganz wichtig – laut Verfassungsgerichtshof und seinem Erkenntnis von 2001 ist jedenfalls die Erhebung der Umgangssprache eine hinreichende Bedingung – wörtlich: sie reicht völlig aus –, und Erkenntnisse des Verfassungsgerichteshofes sind für uns verpflichtend.

Dass das für das BZÖ nicht so ist, das wissen wir. Wie hält es eigentlich die FPÖ damit? Ich bin schon gespannt, was Herr Kollege Königshofer dazu sagen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


18.37.12

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es könnte ja die grüne Fraktion nicht ruhig schlafen, wenn nicht unter den wüstesten Unterstellungen und mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten FPÖ-Schelte betrieben werden könnte. Das ist in das Reich des unernsten Politpropagandazirkus zu verweisen. Herr Kollege Königshofer wird das sehr sauber begründen, was seinen An­trag betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)

Hinsichtlich Beschlussfassung der vorliegenden Gesetzesmaterie ist hingegen daran zu erinnern, dass es im Ausschuss von unserer Fraktion einen sehr wesentlichen, von unserem Verfassungssprecher dann doch auch medial dargestellten Einwand gegeben hat, dass nämlich im Bereich der Vertragsstatistik eine Art Exklusivrecht entstehen sollte, dass doch mit öffentlichen Mitteln erstellte Statistiken nicht der Veröffent-


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