Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 40

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fast 1 200 getöteten Menschen bei Unfällen, bei denen Alkohol im Spiel war. Nur über­höhte Geschwindigkeit, Vorrangverletzungen, Unachtsamkeit am Steuer oder fehlge­schlagene Überholvorgänge verursachen mehr Tote im Straßenverkehr, als sie durch Alkohol passieren.

Diese Zahl wird leider weiter anwachsen, denn seit 2004 gelingt es nicht, sie signifikant zu senken: Während die Todesraten in allen übrigen Bereichen zurückgehen und über­all anders die moderne Autotechnik mit ABS, mit ESP, Airbags, stabileren Karosserien oder besserem Licht helfen kann, hilft das nur wenig, wenn das Hirn des Lenkers durch Alkohol beeinflusst und ausgeschaltet ist, dann werden Unfälle verursacht.

Meine Damen und Herren! Ich begrüße daher alle Maßnahmen, die Verkehrsministerin Bures gesetzt hat, um weitere menschliche Katastrophen zu verhindern.

Ich freue mich, dass die notwendigen und sinnvollen Maßnahmen aus der Führer­scheingesetz-Novelle bereits mit 1. September 2009 in Kraft getreten sind, denn ab sofort liegt die Mindeststrafe bei Alkohol am Steuer bei 300 €, im Höchstfall müssen 5 900 € bezahlt werden. Und auch Wiederholungstäter werden endlich höher bestraft: Wer zweimal oder sogar öfter erwischt wird, muss mit einem Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate rechnen, und zusätzlich nimmt die Dauer des Führerschein­entzugs endlich Bezug auf den jeweiligen Grad der Alkoholisierung.

Die wichtigste Neuerung, meine Damen und Herren, ist aber das verpflichtende Ver­kehrscoaching, das ab 0,8 Promille Alkoholisierung verpflichtend absolviert werden muss. Da denke ich vor allem an unsere jüngeren und männlichen Verkehrsteilnehmer. Zum Beispiel hat erst am letzten Wochenende ein 23-jähriger Alkolenker mit 0,86 Pro­mille Blutalkohol aus Leonding in Oberösterreich die vier Insassen, die mit ihm im Auto gesessen sind, ins Krankenhaus befördert, aber deswegen ins Krankenhaus befördert, weil er sie durch einen Unfall verletzt hat. Er hat damit voll der Statistik entsprochen: Mehr als 85 Prozent der Vorfälle werden von Männern verursacht, ein Fünftel davon ist maximal 24 Jahre alt und weitere 10 Prozent sind unter 30 Jahre alt.

Meine Damen und Herren – das ist wirklich auch an die Opposition gerichtet! –, wir al­le, glaube ich, kennen die Problemlage, und ich bin dankbar dafür, dass wir mit Ver­kehrsministerin Doris Bures eine Ministerin im Amt haben, die sich diesen Problemen stellt, eine Lösung sucht und diese Lösung – wie die Führerscheingesetz-Novelle, die auch der Verkehrssicherheit dient – umsetzt. Frau Ministerin, ein recht herzliches Dan­keschön dafür! (Beifall bei der SPÖ.)

10.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Singer zu Wort. – Bitte sehr. (Abg. Dr. Jarolim: Hat schon jemand über den Herrn Gorbach ge­sprochen? – Abg. Dr. Moser: Ja, ich habe ihn schon erwähnt! – Ruf beim BZÖ: Jeden­falls nicht über den Herrn Jarolim! – Abg. Grosz: Weil dann könnte wer über „Euro­team“ sprechen!)

 


10.05.42

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Damen und Herren hier im Hohen Haus und vor den Bildschirmen! Die Statistik Austria weist im ersten Halbjahr 2009 in Österreich rund 17 000 Unfälle mit Personenschaden aus; 22 000 Verletzte und 287 Todesopfer sind zu beklagen. Verglichen mit dem ersten Halbjahr des vergangenen Jahres gab es um 5,3 Prozent weniger Unfälle mit Personenschaden und 25 Verkehrstote weniger – grundsätzlich er­freulich, doch es gilt, und das wurde heute bereits mehrmals gesagt: Jedes Todesop­fer, jeder Schwerverletzte, ob Frau, Mann oder Kind, im Straßenverkehr ist eines und einer zuviel. Im Regierungsprogramm der Regierungsparteien wurde daher der Ver-


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