Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 48

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von, dass es Ihnen zu heiß geworden ist im Untersuchungsausschuss, den Sie abge­dreht haben, ja den Sie willkürlich abgedreht haben. Und die SPÖ hat Ihnen dabei Schützenhilfe geleistet. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es ist beispiellos im Parlamentarismus der letzten Jahre, wie hier mit Oppositionsrech­ten umgegangen wird. (Abg. Kopf: Was für Oppositionsrechte?) Das ist beispiellos! So etwas hat es, glaube ich, im Hohen Haus noch nie gegeben: dass eine einzige Partei in dieser Republik bestimmt, wo es langzugehen hat, nämlich die ÖVP. Denn: Immer dann (Abg. Öllinger: Immer!), wenn es um ÖVP-Angelegenheiten gegangen ist in den letzten Jahren, ist vorzeitig oder, besser gesagt, rechtzeitig, bevor man bei all den Mal­versationen sozusagen fündig geworden ist, der Untersuchungsausschuss beendet und abgedreht worden.

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der ÖVP, wollen wir nicht zulassen, und zwar nicht nur wir vom BZÖ, sondern auch die Grünen und die Freiheitlichen, de­nen ich für ihre Einsicht danken möchte. Wir wollen in einer Allianz der Opposition da­für sorgen – in einer Art Notwehrmaßnahme –, dass man nicht wegschaut, dass man nicht hinnimmt, was hier geschieht, sonder aktiv darauf hinweist, dass mit den Oppo­sitionsrechten in diesem Haus nicht so schandlos umgegangen werden darf, wie Sie das in der rot-schwarzen Koalition machen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Hintergrund ist ja klar ersichtlich, nämlich: dass es Ihnen gar nicht darum geht, die Minderheitsrechte zu stärken. (Abg. Kopf: Welche Minderheitsrechte?) Ihnen geht es ja in Wirklichkeit gar nicht darum, obwohl wir einen Fünf-Parteien-Entschließungsan­trag verabschiedet haben, der zum Inhalt hat, im nächsten Jahr weitere Minderheits­rechte in der Geschäftsordnung vorzusehen. Aber Sie wollen das jetzt unterlaufen, Sie wollen das unterbinden. In Wahrheit wollen Sie mit dieser Maßnahme erreichen, dass es gar nicht erst kommt zu der Festlegung des Minderheitsrechtes auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen! Das ist der eigentliche Hintergrund dieser Hintertrieben­heit, die Sie an den Tag legen. Und das lehnen wir strikt ab! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Großruck: „Hintertriebenheit“ – das ist ordnungsrufverdächtig! – Abg. Ing. Westentha­ler – in Richtung des Abg. Großruck –: Man könnte auch „Niedertracht“ sagen!)

10.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pilz gelangt nun zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.34.19

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Nationalrat, der auf sich hält, hat neben der Erstellung eines Budgets zwei große Aufgaben: Gesetze zu erarbeiten und zu beschließen und die Verwaltung und die Regierung zu kontrollieren. An diesen beiden großen Aufgaben wird derzeit der Nationalrat durch eine Minderheit in diesem Parlament – und das ist die Österreichi­sche Volkspartei – gehindert. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir haben nicht nur einen Kontrollnotstand, sondern wir haben auch einen Gesetzge­bungsnotstand. Und dieser Gesetzgebungsnotstand wird heute sehr deutlich sichtbar: Die ÖVP sagt, die Kinderrechte seien so wichtig, und verräumt sie sozusagen als Ta­gesordnungspunkt 38 in die Zeit rund um Mitternacht. Ein „Mitternachtsgesetz“ soll den österreichischen Kindern etwas bescheren! – Aber worum es in Wirklichkeit geht, das sage ich Ihnen jetzt kurz.

Es geht um sechs Kinderrechte von 45, die die Vereinten Nationen von uns verlangen. Aber die wichtigsten Rechte in der UN-Konvention sind diejenigen, die die ÖVP nicht in der Verfassung haben will, weil es die Rechte von armen und benachteiligten Kin­dern sind! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

 


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