Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 51

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Ich finde es sehr schade, dass Sie wegen Ihrer Oppositionsblockade diesem Gesetz heute nicht zustimmen werden.

10.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

(Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP für die das Rednerpult verlassen­de Abg. Lueger. Abg. Öllinger: Die SPÖ als Hilfspolizei der ÖVP! Zum Genieren!)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort. – Bitte.

 


10.43.11

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Sie bekommen et­was vorgeführt, das die Theorie des Parlamentarismus nicht vorsieht, die Praxis jedoch täglich bereit ist, Ihnen als Anschauungsbeispiel vorzuführen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nämlich?), und zwar das Auseinanderklaffen von erhabenen Anspruchsin­halten und tatsächlicher Verweigerung realitätsbezogener gesetzlicher Maßnahmen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ziemlich unverständlich!)

Theoretisch klingt es, Kinderrechte in der Verfassung zu implementieren, ja sehr schön, und die Freiheitliche Partei hätte auch nichts dagegen – auch wenn es zur lä­cherlich dünkenden Kommentierung mimischer Art der Klubobfrau der Grünen dient (Abg. Neugebauer: ... geschliffene Sprache! Barock! Abg. Dr. Glawischnig-Pies­czek: Sehr barock!) –, wenn man nicht darauf verzichtet hätte, ausreichend mit den an­deren Parteien des Hauses darüber in Verhandlungen zu treten und darüber zu reflek­tieren, auf welcher einfachgesetzlichen Stufe die in der Verfassung verankerten Kinder­rechte in der Realität ausgestaltet werden, denn auf dieser Ebene verhindert die Mehr­heit des Hauses realitätsbezogene Verbesserungen von Kinderrechten konsequent.

Ein Punkt, der sehr wichtig ist, nämlich die dem Kindeswohl dienende Obsorgeberech­tigung – zumal diese zu Konflikten führt, wenn es zu Trennungen der Eltern kommt –, wird konsequent abgeschmettert.

Wir haben in den letzten Wochen erleben können, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte infolge einer Beschwerde eines Vaters aus der Bundesrepublik Deutschland, dem die Begegnungsrechte mit seinem Kind verweigert wurden, das als menschenrechtswidrig qualifiziert hat.

Auf Ebene der österreichischen Möglichkeiten haben wir mehrmals Initiativen ergriffen, die zuletzt auch im Justizausschuss debattiert worden sind, die Gesetzeslage herbei­zuführen, dass beide Eltern zur Obsorge heranzuziehen sind oder beiden Eltern die Obsorge zukommt. Warum? – Ein sehr großer Teil der die Kinder, vor allem die Klein­kinder, belastenden Streitigkeiten beruht darauf, dass es als Konfliktstoff dient, wel­chem der beiden Elternteile die Obsorge zuzusprechen ist.

Freilich ist es so, dass in vielen Fällen eine einvernehmliche Regelung unter den Eltern gelingt, aber in vielen Fällen wird das Kind als Waffe missbraucht und der Effekt her­beigeführt, dass jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder aus­getragen werden und dass mit Eiseskälte unter völliger Vernachlässigung der primären Rechte, die dem Kind zukommen – das ist das Kindeswohl! –, auf dem Rücken dieser unschuldigen Menschen, die wehrlos sind, elterliche Gefechte ausgetragen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Um dem abzuhelfen, gäbe es gesetzliche Möglichkeiten, nämlich den Spieß umzudre­hen und zunächst die gemeinsame gesetzliche Obsorge vorzusehen und nur im Falle der absoluten Unzukömmlichkeit eventuell einem der beiden Elternteile das Obsorge­recht zu entziehen. Nein, dazu ist die Mehrheit des Hauses nicht bereit, aber man


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