Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 57

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31 bis 34, 38 bis 40, 43 bis 45, 47 bis 49 sowie 51 und 52 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 135 Minuten, Freiheitliche 120 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 105 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehdirektübertragung nach der Aktuellen Stunde beziehungs­weise jetzt nach der Einwendungsdebatte wurde folgende Redezeit vereinbart: erste RednerInnenrunde mit je 8 Minuten pro Fraktion, ein Regierungsmitglied der ÖVP 8 Mi­nuten, eine weitere RednerInnenrunde mit je 4 Minuten pro Fraktion, ein Regierungs­mitglied 8 Minuten und eine weitere RednerInnenrunde mit je 3 Minuten pro Fraktion.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Wei­se, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach Ende der Fernsehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.01.251. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (485 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft erlassen (Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG) und das Allgemeine Bürgerliche Ge­setzbuch, das Ehegesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das IPR-Gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Ur­laubsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfas­sungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitsver­tragsrechts-Anpassungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Heeresversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz, das Verbrechensopferge­setz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteu­ergesetz 1994, das Bewertungsgesetz 1955, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Alkoholsteuer­gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungs­strafgesetz 1991, das Datenschutzgesetz 2000, das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungs­gesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das


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