Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 79

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nicht einen derartig lockeren Umgang, indem Sie nämlich nichts anderes machen als der Bevölkerung einzureden: Wenn es eine Gewissensentscheidung ist und wenn man das mit sich selber ausmacht, dann ist es schon gut! – Das ist eine Pervertierung des Begriffs des Gewissens, denn Gewissen ist nicht ein Freifahrtschein für die persönliche Willkür, sondern hat mit Wissen zu tun und hat Allgemeingeltungsanspruch. Das ist nicht nur eine persönliche Befindlichkeit, die sich da ausdrückt. – Erster Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweiter Punkt: Sie haben auch ein großes Problem mit der Frage des natürlichen Ge­schlechts. Das macht Ihnen Sorgen, dass es Buben und Mädeln gibt, und deswegen kommt man ja auf diesen Mumpitz, dass man – im Anschluss der 68er, das können Sie alles nachlesen – sagt, das Geschlechterverhalten ist doch nur anerzogen, das ist doch alles nur sozialisiert. Und deswegen fahren Sie auch Ihre staatlichen Umerzie­hungs- und Umprogrammierungsprogramme seit langer Zeit und setzen mit diesem Gesetz heute einen weiteren Meilenstein. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit der Familie haben Sie ein Problem. Die haben doch die Herren Horkheimers und Adornos, die alle Ihre geistigen Vorväter sind, als „Keimzelle der autoritären Gesin­nung“ und als „Keimzelle des Faschismus“ enttarnt. Und Sie fahren diesen Kurs weiter, und deshalb tun Sie alles, um die Kinder aus der Familie herauszubekommen, um sie möglichst früh nach Ihren gesellschaftspolitischen Vorstellungen malträtieren zu können.

Nicht mit uns, meine Damen und Herren! Das sage ich Ihnen auch ganz deutlich. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Zum Schluss kommend: Das, was heute hier gesetzt wird, ist ja nichts anderes als ein weiterer Baustein. Ich habe noch einmal nachgeschaut. Den Herrn Marcuse werden Sie wahrscheinlich kennen, Sie haben ihn ja eifrig studiert. Er hat davon gesprochen, dass es eine „Verweigerung der zeugenden Sexualität“ geben müsse.

Das findet heute einen Niederschlag: ein Freiheitsbegriff, der in nichts anderem besteht als in Zerstörung und Destruktion. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

11.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


11.54.12

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Bundesministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit 1. Juli 2004 gilt in Öster­reich ein neues Gleichbehandlungsgesetz, das in der Arbeitswelt unter anderem auch die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung verbietet. Damit wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, die auch zu einer Diskussion darüber geführt hat, ob dieses neue Diskriminierungsverbot, das ja zugleich auch als Gleichbehandlungsgebot zu verste­hen ist, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe gebietet.

Einer solchen Auffassung steht bereits der Erwägungsgrund Nummer 22 dieser Richt­linie entgegen, denn nach diesem Erwägungsgrund bleiben die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über den Familienstand unberührt. Davon unabhängige Leistungen bleiben durch die Richtlinie ebenfalls unberührt. Dies deckt sich auch mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Er berücksichtigt die in der Gemeinschaft vorherr­schenden Vorstellungen und zieht daraus zwei Schlüsse – ich zitiere wörtlich –:

Zum einen zeige sich, „dass seit 1989 immer mehr Mitgliedstaaten neben der Ehe ge­setzliche Regelungen eingerichtet haben, durch die verschiedene Formen der Lebens­gemeinschaft von Partnern des gleichen oder verschiedenen Geschlechts rechtlich an­erkannt und diesen Verbindungen bestimmte Wirkungen verliehen wurden, die den


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