Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 80

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Wirkungen der Ehe sowohl zwischen den Partnern als auch gegenüber Dritten gleich­stehen oder vergleichbar sind.“

Zum anderen zeige sich jedoch, „dass sich diese Regelungen der Eintragung von bis dahin gesetzlich nicht anerkannten Paarbeziehungen neben ihrer großen Verschieden­artigkeit in den betreffenden Mitgliedstaaten von der Ehe unterscheiden.“ – Zitatende.

Diese Entwicklung wird vom Europäischen Gerichtshof aufgezeigt und akzeptiert.

Auch wir haben uns für diesen eben beschriebenen Weg entschieden. Wir wollen eine eingetragene Partnerschaft, die einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare bietet. Dieser rechtliche Rahmen umfasst sowohl Rechte und Pflichten, beseitigt Diskriminierungen, bedeutet aber keine Gleichstellung mit der Ehe.

Die von uns angestrebte eingetragene Partnerschaft unterscheidet sich damit in we­sentlichen Punkten vom Zivilpakt, wie er von den Grünen vorgeschlagen wird. Für die­sen Zivilpakt soll es keinen Pflichtenkatalog wie für die Ehe geben. Die Auflösung des Zivilpakts soll kurz und schmerzlos erfolgen. Nach der Auflösung soll keine Verpflich­tung mehr bestehen, dem Lebenspartner oder der Lebenspartnerin den Lebensstan­dard zu erhalten. Nur dann, wenn einer der beiden Lebenspartner für das eigene Fort­kommen nicht mehr Sorge tragen kann, sei es wegen der Haushaltsführung oder der Kindererziehung, dann soll auf das als antiquiert beschriebene Institut der Ehe zurück­gegriffen werden. Die Ehe wird damit auf eine Einrichtung reduziert, die bloß dem Zweck der Sicherung des Unterhalts dient. Sie erfüllt damit eine Art Sozialhilfefunktion auf zivilrechtlicher Ebene.

Entscheidet man sich dem gegenüber für den Zivilpakt, dann pickt man sich die Rosi­nen aus der Institution der Ehe heraus. Für uns ist die Ehe jedoch das tragende Funda­ment der Familie. Wir wollen daher auch die zentrale Bedeutung der Ehe nicht schmä­lern und sind daher auch gegen eine „Ehe light“. Wir wollen aber den Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft sehr wohl die Möglichkeit geben, füreinander Ver­antwortung zu übernehmen. Dementsprechend schaffen wir mit der eingetragenen Partnerschaft ein Rechtsinstitut, das der Beziehung von gleichgeschlechtlichen Paaren einen rechtlich gesicherten Rahmen gibt – mit einer ganz klaren Abgrenzung zur zivilen Ehe. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


11.58.32

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Geschätzte Öffentlichkeit, die an den Bild­schirmen die heutige Debatte mitverfolgt! Die Einzigen, die dieses Thema noch in einer Hochemotion und mit Lust und Leidenschaft diskutieren, sind offenbar die Politiker selbst. Der Großteil der österreichischen Bevölkerung ist in dem vielzitierten 21. Jahr­hundert angekommen. Der Großteil der Bevölkerung lebt im dritten Jahrtausend.

Kollege Kickl, zu Ihrer Begrifflichkeit: Nicht nur Ehepaare sind Familie, auch Wieder­verheiratete oder Geschiedene sind für mich Familie. Auch alleinerziehende Mütter und Väter sind für mich Familie, Kollege Strache. Auch Patchwork-Familien sind für mich Familien.

Die gesellschaftspolitische Definition, meine reformdemokratische gesellschaftspoliti­sche Definition baut darauf auf, dass wir in Österreich Partnerschaften haben, liebevol­le und respektvolle Partnerschaften, mit Trauschein, seit frühen Jugendtagen, bis der Tod sie scheidet, mit Scheidungen und Wiederverheiratungen oder was auch immer,


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