Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 82

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


12.02.58

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Bundesministe­rinnen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus und vor den Bildschirmen! „Glei­ches Recht für gleich viel Liebe“, das war ein Slogan der sozialdemokratischen Homo­sexuellen-Initiative, mit dem man gegen Diskriminierungen und Ungerechtigkeit ange­kämpft hat. Herzlichen Dank all jenen Initiatoren – allen voran Günter Tolar –, die sich dafür eingesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Günter Tolar ist hier, Raoul Fortner, Dominik Mungenast – sie haben immer dafür ge­kämpft, dass Diskriminierungstatbestände zum Beispiel aus dem Strafgesetzbuch ver­schwunden sind. Wir wurden verurteilt dafür. Nicht nur in Österreich hat der Verfas­sungsgerichtshof auf Initiative des OLG in Innsbruck darauf aufmerksam gemacht – das wurde heute schon erwähnt –, auch der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte hat schon einige Verurteilungen ausgesprochen, bis wir in Österreich reagiert haben. Es war nicht zuletzt – auch das möchte ich erwähnen – Dr. Helmut Graupner von der Initiative Lambda, der auch immer wieder auf die unterschiedlichen Diskrimi­nierungstatbestände hingewiesen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 1971 wurde das Totalverbot der Homosexu­alität in Österreich durch Christian Broda abgeschafft. Im Jahr 2002 wurde § 209 StGB – dieser Paragraph, für den wir oft verurteilt wurden – abgeschafft und durch § 207b im Strafgesetzbuch ersetzt. Der nächste Punkt hier in Österreich, der sich an die Lebens­realitäten der Menschen anlehnt, ist, dass wir die eingetragene Lebenspartnerschaft beschließen. Das ist längst fällig, das ist wichtig, und ich bin froh, dass dieser Entwurf, angenähert an den Berger-Entwurf, vorliegt, den wir heute nach menschlichem Ermes­sen auch beschließen werden. (Abg. Kickl: Denken Sie dieses Prinzip zu Ende, wenn Sie dazu in der Lage sind!)

Es geht hier um gleiches Recht für gleich viel Liebe, es geht um einen ersten Schritt, dahin zu kommen, dass all jene Menschen, all jene Paare, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben, auch die Möglichkeit haben, ihre Beziehung zu legitimieren – lei­der nur vor einer Bezirkshauptmannschaft, nicht vor dem Standesamt. (Abg. Mag. Ste­fan: Die ist ja nicht illegitim, oder? Ist sie bis jetzt illegitim?) Ich bin froh, dass sich die Stadt Salzburg schon dafür ausgesprochen hat, dass sie diese Zeremonie im Marmor­saal des Schlosses Mirabell durchführen will. (Abg. Rädler: Mit der Landeshaupt­frau!) – Auch der stellvertretende Bürgermeister Preuner von der ÖVP hat sich stark dafür ausgesprochen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wird heute etwas beschlossen, das ein wichtiger, ein erster Schritt ist. Kollege Grosz hat schon erwähnt, dass die Be­völkerung schon lange so weit ist und sagt: Wenn sich zwei Menschen gerne haben – egal welchen Geschlechts –, dann sollen sie doch auch die Möglichkeit haben, sich in der Öffentlichkeit dazu zu bekennen und ihre Beziehung zu legitimieren. Das ist eine wichtige Gesetzesmaterie.

Es ist ein erster Schritt, den wir heute beschließen (Abg. Dr. Graf: Was ist der zwei­te?), ein erster mutiger Schritt, dem weitere werden folgen müssen, damit wir dieses Rechtsinstitut noch weiter verbessern können. Ich bin froh darüber. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Was folgt denn noch? Was planen Sie noch? Was planen Sie noch gemeinsam mit der ÖVP?)

12.06

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite