Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 87

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

12.21.22

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Bundes­ministerinnen! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heutige Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft hat schon eine längere Geschichte. Jetzt haben wir, glau­be ich, eine gute und vertretbare Lösung gefunden – durchaus auch für jene, die dieser Sache skeptisch gegenüberstanden, und dazu zähle auch ich mich.

Ich glaube, es war einfach ein längerer Lernprozess nötig, der dazu geführt hat, dass man diese Sache nüchterner und realistischer betrachtet und vielleicht auch eine ge­wisse Voreingenommenheit abgebaut hat. Aber an der grundsätzlichen Einstellung, dass eine gleichgeschlechtliche Beziehung niemals einer heterosexuellen Beziehung gleichgestellt werden kann, ändert das bei mir überhaupt nichts. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Scheibner: Ihr macht es aber!)

Wir regeln mit diesem Gesetz das, was sinnvollerweise geregelt werden soll, nämlich dass es eine adäquate Rechtsstellung für gleichgeschlechtliche Paare gibt, dass die Rechte und Pflichten entsprechend festgehalten werden (Abg. Scheibner: Haben Sie das Gesetz auch gelesen?!) – selbstverständlich, Kollege Scheibner – und dass auch eine entsprechende sozialrechtliche Absicherung vorhanden ist.

Auch in vielen anderen wesentlichen Bereichen gibt es durchaus Dinge, die gleich wie bei einer heterosexuellen Ehe sind, aber nicht in allen Punkten. Ich glaube, dass man wirklich auch sagen muss, dass es absolut unverständlich ist, dass die Grünen und auch viele andere, obwohl wir so viel an Regelungen zusammengebracht haben, im­mer noch opponieren. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich verstehe es absolut nicht, dass Kollegin Lunacek in Brüssel von einer Diskriminie­rung spricht und Kollegin Musiol im Ausschuss davon spricht, dass andere, ihr nicht Gleichgesinnte einen beengten Horizont hätten.

Ich möchte schon auch festhalten, dass Toleranz und Respekt auch von allen anderen einzufordern sind. Es kann nicht so sein, dass Respekt und Toleranz immer nur von einer Seite eingefordert werden und man selbst nicht bereit ist, das zu bringen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Redezeit!) Ich glaube, man sollte sich gegenseitig nicht überfordern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


12.23.56

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuschauerrängen! Die Freiheit des Menschen ist ein ganz wichtiges Anliegen, und wir stehen auch dazu, dass mündige Bürger frei und unbeeinflusst entscheiden kön­nen, was sie tun wollen, wie sie ihre Liebe anlegen, wie sie ihre Sexualität anlegen. Es steht uns hier nicht zu, darüber zu entscheiden und darüber zu reden. Diese Menschen sollen auch das Recht haben, ihre Erbfolge jederzeit selbst zu klären, auf rechtlicher Basis niederzuschreiben, wie sie diese Dinge geregelt haben wollen.

Schwierig für mich wird es aber, wenn eine Menschengruppe in den sogenannten Ge­nerationenvertrag eintritt – und zwar einseitig. Sie tritt auf der Seite der Bezieher ein, nimmt jederzeit die Leistungen in Anspruch, und heute ist aber schon klar, dass von­seiten dieser Gruppe keinerlei Leistungen in diesen Generationenvertrag eingebracht werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.)

Wir wissen heute, dass diese Bestimmungen das Beamtenpensionssystem mit bis zu 80 Millionen € belasten werden, dass dadurch bei Pflegefreistellungen, im Steuerrecht und im Dienstleistungsrecht enorme Kosten auf uns zukommen werden; umgekehrt ist


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite