Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 88

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aber kein Geld für die Mütterpensionen – für Frauen, die Kinder erziehen, die Kinder auf die Welt bringen – und für die Erhöhung des Pflegegeldes da. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Deshalb glaube ich, dass wir darüber nachdenken sollten, dass dieser Bereich sehr wohl die Freiheit verdient, die sie haben wollen, aber nicht auf Kosten der Steuerzahler. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb bin ich der Meinung, dass wir Fairness walten lassen sollten in Fragen der gleichgeschlechtlichen Beziehung. Wir sollten aber jenen Leuten, die den Generatio­nenvertrag aufrechterhalten, jenen Frauen, die Kinder zur Welt bringen, egal ob verhei­ratet oder als Alleinerzieher, mehr Geld zur Verfügung stellen und damit den Familien helfen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Hörl: So wie in Kärnten!)

12.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


12.26.11

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Rich­tung. Auch wenn wir als Sozialdemokratie uns natürlich weiter gehende Bestimmungen gewünscht hätten, ist es richtig, dem Gesetz heute zuzustimmen.

Was würde geschehen, würden wir das nicht beschließen? – Es gäbe weiterhin jahre­lang keine Regelungen in diesem Bereich. Die Betroffenen hätten weiterhin unter Un­gleichbehandlung zu leiden. Daher ist es, glaube ich, im Sinne der Betroffenen, heute dieses wichtige Gesetz zu verabschieden und in vielen Bereichen eine annähernde, in manchen sogar die völlige Gleichstellung zu erreichen.

Ein ganz wichtiger Bereich ist das Wohnen. Gleichgeschlechtliche Paare waren im mietrechtlichen Bereich bis jetzt enorm benachteiligt. Es gibt zahlreiche Beispiele lang­jähriger gleichgeschlechtlicher Partner, die gemeinsam eine Wohnung bezogen, sie lie­bevoll hergerichtet und dort auch gemeinsam ihren Lebensmittelpunkt gehabt haben. Im Trennungsfall ist es dann besonders tragisch, wenn derjenige, der ausziehen möch­te, nicht Hauptmieter ist, denn er hatte bis jetzt keinen Anspruch. (Ruf bei der FPÖ: Falsch! – Abg. Mag. Stefan: Das gibt es ja schon längst! Natürlich!)

Wesentlich tiefgreifender aber ist die Problematik noch, wenn der Hauptmieter verstirbt und der hinterbliebene Partner keinen Rechtsanspruch hat. (Abg. Strache: Das gibt es ja heute schon!) In dieser traurigen Situation, wenn man den Lebenspartner verliert (Zwischenrufe bei der FPÖ) – Sie haben keine Ahnung (Abg. Strache: Im Mietrecht gibt es das heute schon! Sie haben keine Ahnung!) –, auch noch in der Existenz und von Obdachlosigkeit bedroht zu sein und auf die Kulanz des Vermieters angewiesen zu sein, ist ganz schrecklich. Jetzt gibt es einen Rechtsanspruch für die Betroffenen (Abg. Mag. Stefan: Das ist seit Jahren Gesetz!), und das ist eine wesentliche Verbesse­rung. – Ich danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie haben wirklich keine Ahnung! Das ist seit Jahren Rechtsbestand! Ich zeige es Ihnen!)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. – Bitte.

 


12.28.21

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir ha­ben hier ein Gesetz vorliegen mit 45 Diskriminierungen, Demütigungen und fehlenden Antworten auf Lebensrealitäten – 45 Diskriminierungen, Demütigungen und fehlende Antworten zu viel!

 


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