Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 91

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antwortung zu übernehmen, wechselseitig Rechte und Pflichten und Verlässlichkeit einzuräumen. (Abg. Strache: Rechte ja, aber dazu braucht es keine Heirat! Rechte ja, darüber sind wir uns ja einig!)

Was die Kinder betrifft, ist auch klar, dass Kinder immer einen leiblichen Vater und eine leibliche Mutter haben, jeweils verschiedengeschlechtlich, und es verschließt sich mir, warum ausgerechnet Kinder, wo ein Partner – ich sage zwischen Klammern dazu: spä­ter – draufkommt, doch eher gleichgeschlechtliche Neigungen zu haben, anders be­handelt werden sollten als Kinder verschiedengeschlechtlicher Beziehungen. Das wäre unlogisch.

Schauen wir uns die Adoptionen an – oft moniert heute –: Wir haben in Österreich viel weniger Kinder, die zu adoptieren sind, als adoptionswillige Eltern. Wenn ein Partner in einer Beziehung über 35 Jahre alt ist, bekommt das Paar heute in Österreich kein Adoptivkind. Es ist klar, dass auch mit dieser nicht gesetzlich festgeschriebenen De-facto-Altersgrenze das Beste für die Kinder gesucht wird. Und das Beste ist das, wo die Kinder das Gefühl haben, auch innerhalb einer Norm zu leben. Im Einzelfall sind si­cher auch 50-jährige Adoptiveltern sehr gut für ein Kind, aber wir ziehen auch da enge Grenzen – und wir tun das auch bei der eingetragenen Partnerschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


12.37.31

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde für diese Gesetzesinitiativen stimmen, möchte aber gleich dazusa­gen, dass es mir wenig Spaß, wenig Freude macht. Wenn ich es dennoch mache, dann deshalb, weil ich damit zeigen möchte und weil wir auch gemeinsam zeigen möchten, dass es gut ist, wenn sich da jetzt etwas in die richtige Richtung bewegt. Jetzt ist einmal der Fuß in der Tür, aber, mein Gott, es ist wirklich ein Wahnsinn, wie lange es dauert, bis in Österreich ganz selbstverständliche Rechte umgesetzt werden. Das ist wirklich traurig. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Wie lange mussten wir trommeln, dass sich da überhaupt irgendetwas bewegt?! Wie lange mussten zivilgesellschaftliche, bürgergesellschaftliche Initiativen Druck machen, damit sich das tut, was eigentlich ganz normal wäre?! Und nicht zuletzt kommt es jetzt auch deshalb zu diesem Gesetz, weil eine drohende Verurteilung durch den Europäi­schen Gerichtshof für Menschenrechte in der Tür gestanden ist.

Zweifellos bringt dieses Gesetz einige Verbesserungen – das haben wir schon gehört –, im sozialrechtlichen Bereich, auch im Zusammenhang mit binationalen Partnerschaf­ten, aber gleichzeitig setzt es die Diskriminierung eklatant fort. Denn eines muss schon klar sein: Eine Verbesserung in wenigen Punkten setzt gleichzeitig die Ungerechtigkei­ten in anderen fort und verfestigt sie.

Wir geben uns daher mit diesem Gesetz keineswegs zufrieden und sind überhaupt nicht der Meinung, dass dieses Thema jetzt vom Tisch ist. Das ist erst der Anfang. Deshalb bringe ich auch gleich einen Antrag ein:

Abänderungsantrag

gemäß § 53 Abs. 3 GOG der Abgeordneten Zinggl, Mag. Albert Steinhauser, Kollegin­nen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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