Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 179

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir behandeln nun die Punkte 27 bis 30 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.14.43

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Hohes Haus! Ein guter Tag für den Tierschutz. Endlich sind auch die Regierungsparteien bereit, über den Tierschutz zu diskutieren, endlich ist auch die ÖVP bereit, sich zu bewegen. Vielleicht können wir auch bald darü­ber diskutieren, den Tierschutz in den Verfassungsrang zu heben. Dazu gab es ja be­reits im Jahr 2004 eine All-Parteien-Einigung, die bis heute schläft.

Durch Beschlussfassung dieser Regierungsvorlage sollen EU-Verordnungen vollzo­gen, bestimmte Verbote im Handel umgesetzt werden. Zwar bin ich als Wirtschaftstrei­bender grundsätzlich gegen Verbote des freien Handels, aber da diese Verbote dem Schutz vor Tierquälerei dienen, sind wir dafür; sie sind sinnvoll.

Besonders freut mich auch der Fünf-Parteien-Antrag der Tierschutzsprecher. Ziel soll es sein, das österreichische Tierschutzgesetz als Vorbild für die EU zu installieren. Es haben vor allen Dingen die osteuropäischen Staaten enormen Aufholbedarf, aber auch zum Beispiel Dänemark mit dem Grindwalfang, der alljährlich ein grausames Schau­spiel bietet.

Die Empfehlung des Tierschutzrates nicht umzusetzen aufgrund des Problems, dass es noch immer kein Berufsbild eines Hundetrainers gibt, können wir nicht nachvoll­ziehen. Warum kann man das nicht einfach mitbeschließen, warum kann man das nicht mittragen? Derzeit kann jeder, der sich berufen fühlt, eine Hundeschule be­treiben. Ich kann nur aus eigener Erfahrung – ich habe auch einen Hund – sagen, man muss einen Hund nicht schlagen, um ihn zu erziehen, man kann ihn auch mit Be­lohnungen und Leckerlis dazu bringen, sich positiv zu verhalten. (Abg. Grosz: Und wie wären die Leckerlis?)

Zur Kontrolle illegaler Tiertransporte an den alten Grenzübergängen: Der BZÖ-Antrag wäre grundsätzlich diskussionswürdig, und ich verstehe nicht, warum man diesen An­trag einfach abdrehen will, warum man einfach sagt, das gehe so nicht mit den Grenz­übergängen. Ich glaube, die Intention des Antrages zu verstehen, ich meine, es bedarf einer strikteren Einhaltung des § 40 Tierschutzgesetz. Es gibt bereits die Möglichkeit, dass wir die Tiere aus Schmuggel beschlagnahmen, es gibt bereits die Möglichkeit, dass wir die Fahrzeuge in Beschlag nehmen, damit der Transporteur, der Lkw-Chauf­feur oder vielleicht sogar der Eigentümer zu Fuß nach Hause gehen muss. (Demons­trativer Beifall des Abg. Scheibner.) Ich glaube, wenn das der Fall wäre, würde man rasch reagieren, und es würde sich vieles im Schmuggel ändern.

Ich habe es schon einmal gesagt: Bei Zigarettenschmuggel ist es selbstverständlich, dass die Ware und teilweise auch die Fahrzeuge beschlagnahmt werden. – Was für den Zigarettenschmuggel gilt, muss auch für den Tierschutz gelten! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


17.17.36

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Den Wert einer Gesellschaft, meine Damen und Herren, erkennt man daran, wie sie mit ihren Tieren umgeht! Das hat vor sehr langer Zeit Mahatma Gandhi gesagt. – Wenn man das her­anzieht, dann liegt Österreich in dieser Werteskala ganz oben.

 


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