Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 181

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transporte – das betrifft die Hundewelpen – meistens im Kofferraum von Pkws erfol­gen, dass die Tiere so über die Grenze geschmuggelt werden. Da helfen Kontrollen an den Grenzen nicht, denn es müsste jeder Pkw aufgehalten werden.

Ich mache auch hier wieder das Angebot – ich habe das auch schon das letzte Mal ge­sagt –: Setzen wir uns zusammen, beraten wir das im Innenausschuss, der dafür zu­ständig ist, schauen wir, dass wir eine Maßnahme setzen können, mit der wir die Fahr­zeuge dieser Menschen, die Tiere illegal im Kofferraum ihres Privat-Pkws schmuggeln, beschlagnahmen können. Dann werden sich viele davor hüten, mit geschmuggelten Tieren durch Österreich zu fahren. Das wäre eine Maßnahme, die wir setzen könnten. (Beifall des Abg. Riepl.)

Noch einmal: Ich bin froh darüber, dass heute ein wichtiger und großer Schritt für den Tierschutz erfolgt. (Beifall bei der SPÖ.)

17.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


17.22.10

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Da­men und Herren! Dem Antrag betreffend das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, kann man nur zustimmen, damit das sinnlose Leiden, das Tieren aus purer Eitelkeit der Menschen zugefügt wird, verhindert wird. (Beifall beim BZÖ.)

Sehr positiv ist, dass der Fünf-Parteien-Antrag zustande gekommen ist. Es ist nämlich höchst an der Zeit, dass in der EU einheitliche Tierschutzrichtlinien geschaffen werden. In vielen EU-Ländern herrschen auf dem Gebiet des Tierschutzes noch Missstände, die eines zivilisierten Landes nicht würdig sind.

Ich sehe es als Pflicht der zuständigen Regierungsmitglieder an, alles zu unternehmen, damit dieser Antrag in der EU umgesetzt wird.

Zu meinem Antrag über die illegalen Tiertransporte: Wir wissen, dass Österreich ein Durchzugsland für illegale Tiertransporte ist. Jährlich werden Tausende Hunde- und Katzenwelpen quer durch Österreich transportiert. Es ist, wie Kollege Keck schon ge­sagt hat, sicher nur schwer möglich, dieser Transporte habhaft zu werden, vor allem auch deshalb, weil diese Kontrollen nur an den Transitrouten durchgeführt werden.

Den Einwand, dass illegale Transporte an den Grenzübergängen nicht kontrollierbar sind, lasse ich nicht ganz gelten. Ich gestehe dem Kontrollorgan sehr wohl genug Er­fahrung zu, erkennen zu können, ob es sich um einen möglichen Tiertransport handelt.

Zusätzlich zu diesen Kontrollen müssten aber auch noch andere Maßnahmen gesetzt werden, wie etwa ein Verbot des Verkaufes von Hunde- und Katzenwelpen in Tier­handlungen. Diesen Antrag habe ich schon eingebracht, er wird aber von den Regie­rungsparteien immer wieder vertagt, weshalb er nicht diskutiert und nicht abgestimmt werden kann. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte jetzt noch einen Schritt weiter gehen und den Antrag einbringen, alle Le­bendtiertransporte an den alten Grenzübergängen und österreichischen Bundesstra­ßen zu kontrollieren. Es gibt Transportkriterien, die eingehalten werden müssen. Für die Kontrolle dieser Transporte stehen Polizisten und das jeweilige diensthabende Tier­schutzkontrollorgan zur Verfügung. Diese Organe stehen aber stundenlang an den Transitrouten, ohne auch nur einen Tiertransport kontrollieren zu können, weil dort ein-fach keiner vorbeifährt. Das sind vergeudete Ressourcen. Sinnvoller ist es, diese Kon­trollen an den alten Grenzübergängen stichprobenartig durchzuführen. Dadurch wäre die Effizienz viel größer. (Beifall beim BZÖ.)

 


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