Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 183

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Grenzübergängen und österreichischen Bundesstraßen in die Kontrollpläne miteinbe­zogen werden.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


17.25.40

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben schon davon gesprochen, dass der Tierschutz wichtig ist und dass wir in dieser Werteskala ganz oben sind. Ich muss sagen, für mich gibt es da aber schon auch Prioritäten. Da Kollege Vock heute gesagt hat, dass der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll, muss ich entgegnen, dass es für mich diesbezüglich aber eine andere Priorität gibt: Probieren wir es heute einmal mit den Kinderrechten! Schauen wir, ob Ihnen diese so viel wert sind. (Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.) Für mich kommen auf alle Fälle die Menschen noch vor den Tieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber trotzdem ist es wichtig, dass wir uns zu einem praktikablen Tierschutz beken­nen – das machen wir auch in Österreich. Mit dem heutigen Gesetz, das wir beschlie­ßen, nämlich das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inver­kehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist, setzen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Es geht dabei um Kontrollbefugnisse und auch darum, dass der Bun­desminister an den Nationalrat Bericht zu erstatten hat und dass eine vereinfachte Strafverfügung möglich ist.

Wir wollen einen wirksamen Vollzug der unmittelbaren Anwendung der EU-Verord­nung, und wir wollen Synergieeffekte, mehr Effizienz und Kosteneinsparungen in die­sem Bereich und die Durchführung der Kontrollen.

Es ist von den Vorrednern auch angesprochen worden, dass wir einen umfassenden Entschließungsantrag vorbereitet und ausverhandelt haben, in dem wir eine Verbesse­rung der EU-Tierschutzstandards verlangen. Ich glaube, dieser Entschließungsantrag enthält sehr viele Punkte, deren Umsetzung wichtig ist.

Es ist wichtig, dass europaweit einheitliche Tierschutzstandards festgeschrieben wer­den. Vor allem die bäuerlichen Tierhalter haben oft Kostennachteile, wenn in Europa unterschiedliche Standards vorgeschrieben sind, und dem sollten wir entgegenwirken.

Die Redezeit ist leider zu kurz, um alle Punkte, die wichtig sind und die hier bespro­chen werden sollten, aufzuzählen. Zusammenfassend darf ich sagen: Die ÖVP möchte haben, dass es den Tieren gut geht, und die ÖVP möchte einen praktikablen Tier­schutz, mit dem sich auch die Tierhalter identifizieren können. Der heutige Entschlie­ßungsantrag ist eine gute Grundlage dafür. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


17.28.23

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das ist jetzt schon das zweite Mal, dass wir hier im Hohen Haus über Tierschutz reden können, und das freut mich. Jetzt kommt langsam ein bisschen Bewegung in die Tierschutzdebatte. Ich hoffe aber, dass es im nächsten Jahr ein bisschen mehr sein wird.

Ich möchte kurz auf die Regierungsvorlage eingehen, die ja eine Durchführungsverord­nung für eine EU-Verordnung ist, nämlich ein Ein- und Ausfuhrverbot von Hunde- und


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