teljahr zu spät, draufkommt, was man alles hätte hineinreklamieren wollen. Einen Vertrag, der geschlossen wird, eine Vereinbarung, die mit Handschlag, Brief und Siegel ausgemacht war, mit windigen Argumenten zu brechen, halte ich schlicht und einfach nicht für akzeptabel und auch nicht, wie hier mehr als 30 Jahre mit einem Berufsstand umgegangen wird. Dagegen wird sich unsere Fraktion zur Wehr zu setzen wissen. Wir hoffen, Herr Minister, dass zumindest jetzt das, was hier angekündigt wird, dass nämlich zügig Gespräche geführt werden, nicht bedeutet, dass es sich um Jahrzehnte handelt. (Beifall bei der FPÖ.)
17.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.
17.43
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz sind sowohl das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als auch das Bundesministerium für Gesundheit angesprochen. Es handelt sich um Materien von beiden Bundesministerien. Ich werde mich in meinem Redebeitrag auf Bestimmungen beschränken, die aus dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz kommen, und davon zwei herausgreifen. Das eine sind die Pensionserhöhungen, und das Zweite sind Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von Ausgleichszulagen.
Pensionen bis zu 2 466 € monatlich werden im Jahre 2010 um 1,5 Prozent erhöht. Für darüberliegende Pensionen gibt es einen Fixbetrag von fast 37 €. Darüber hinaus werden Bezieher von niedrigen Pensionen eine Einmalzahlung bekommen. Das bedeutet, dass im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherungen diese Anpassung von 1,5 Prozent ein Volumen von 421 Millionen € und im Bereich der Beamten ein Volumen von 86,8 Millionen € ausmacht und die Einmalzahlung für BezieherInnen von Pensionen unter 1 300 € weitere 35 Millionen €. Im Rahmen dieser Pensionserhöhung wurde also besonderes Augenmerk auf BezieherInnen niedriger Pensionen gelegt, womit die Kaufkraft der älteren Generation in Österreich sichergestellt wird.
Der zweite Punkt betrifft eine Präventivmaßnahme im Zusammenhang mit missbräuchlichen Auszahlungen von Ausgleichszulagen. Wir sind von Fachexperten und Fachexpertinnen der Pensionsversicherungsanstalt darauf aufmerksam gemacht worden, dass – ich bezeichne sie jetzt einmal als pfiffig – pfiffige Anwälte eine Gesetzeslücke entdeckt haben, wonach Pensionsbezieher, die im Rahmen der Europäischen Union eine Pension erhalten, wenn sie hier in Österreich einen sogenannten Scheinaufenthalt nehmen, hier dann auch die Ausgleichszulage beziehen können.
Wir haben in dieser Vorlage nun sichergestellt, dass, wenn berechtigter Zweifel daran besteht, dass der Aufenthalt von Personen in Österreich nicht deren gewöhnlicher Aufenthalt ist, die Pensionsversicherungsanstalt diese Personen im Rahmen eines besonderen Verwaltungsverfahrens selbst zur Rechenschaft ziehen kann. Diese müssen dann beweisen, dass ihr tatsächlicher Aufenthalt in Österreich ist. Darüber hinaus kann die Pensionsversicherungsanstalt auch eine Form der Barauszahlung wählen, um so sicherzustellen, dass die Menschen auch tatsächlich im Land wohnen, den tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Österreich haben, um so Missbrauch zu verhindern.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pensionsversicherungsanstalten sehr herzlich für ihre Arbeit bedanken, und zwar deshalb, weil sie garantieren, dass die gesetzlichen Veränderungen, die wir vornehmen, im Geldbörsel der Pensionistinnen und Pensionisten auch gleich spürbar werden. Ich danke auch allen anderen Mitarbeitern im Rahmen der Sozialversicherung, weil sie dafür Sorge tragen, dass Menschen, die Sorgen haben, egal, ob es die Pension oder eine
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