Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 190

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Haus, auch an den BZÖ-Antrag, die e-card mit einem Lichtbild zu versehen, weil es eben auch zu missbräuchlichen Verwendungen kommt. Dies wurde von der Regierung immer abgelehnt, mit der Bemerkung, dies sei kein Problem. Jetzt dürften Sie dieses Problem doch erkannt haben und zumindest im Zweifelsfall die Identität kontrollieren. Dies ist für uns zu wenig, zu halbherzig und natürlich auch verwaltungstechnisch ein sehr, sehr großer Aufwand. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Wie gesagt, insgesamt werden wir diesem Kassensanierungspaket nicht zustimmen, aber wir werden in einzelnen Bereichen, die ich schon angeführt habe, auch der Ein­malzahlung für die Bezieher kleinster Pensionen, unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


17.52.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das 4. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz ist der erste Teil des Kassensanierungspaketes. Das muss man hier beto­nen. Der Inhalt wurde zwischen Hauptverband, Ärztekammer und Gesundheitsministe­rium ausverhandelt.

Es geht im Wesentlichen um langfristige Maßnahmen zur Steuerung der Ausgaben und zur nachhaltigen Kostendämpfung im Vertragspartnerbereich. Damit, meine Da­men und Herren, sichern wir unser sehr gutes Gesundheitssystem auch für die Zu­kunft.

Es wird in absehbarer Zeit, und das möchte ich hier wirklich mit Nachdruck sagen, das 5. Sozialrechts-Änderungsgesetz oder das nächste Sozialrechts-Änderungsgesetz fol­gen, weil nicht das gesamte ausverhandelte Paket vorliegt. Die restlichen Punkte, unter anderem die angesprochene Ärzte-GmbH oder auch die Vertragskündigung, werden noch kommen. Das ist zwischen den Systempartnern vereinbart und auch fix zugesagt. Und wir Abgeordnete werden darauf achten, dass dieses Paket auch zur Gänze hier im Hohen Haus umgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es werden aber mit diesem Gesetz auch einige andere wichtige Punkte mit verhandelt oder mit beschlossen. Deshalb ist es auch im Sozial­ausschuss behandelt worden, denn eigentlich wäre das ja eine Gesundheitsmaterie. Es wurde darauf schon hingewiesen.

Ich möchte aber noch einen Punkt auch aus der Regierungsvorlage herausstreichen, nämlich den Passus, mit dem Missbrauch beim AZ-Bezug – also beim Ausgleichszu­lagenbezug – eingedämmt beziehungsweise mehr vorgebeugt wird. Es ist bereits da­rauf hingewiesen worden, dass es EU-Bürger mit eigentlich einer niedrigen Eigenpen­sion aus ihrem Herkunftsland gibt. Es erfolgt jetzt eine Klarstellung, wo der Mittelpunkt des Lebensinteresses ist. Vor allem wird bei begründetem Zweifel am gewöhnlichen Aufenthalt im Inland der Versicherungsträger ermächtigt, auf Barauszahlung umzustel­len, um eben so präventiv vorzugehen und Missbrauch vorzubeugen.

Die Pensionsanpassung 2010 – sicherlich ein wichtiger Punkt. Vor allem wird die Ein­malzahlung bis zu 1 300 € geregelt. Die Erhöhung um 1,5 Prozent hat ja der Herr Bun­desminister per Verordnung erlassen. Wesentlich aus unserer Sicht ist, dass auch jene Pensionisten, deren Pensionshöhe sich knapp über dem Ausgleichszulagenrichtsatz befindet, eine zusätzliche Anerkennung bekommen, denn dort ist es wirklich so, dass diese Pension aus den eigenen Beiträgen zustande gekommen ist. Diesen Pensionis­ten stehen allerdings keine Gebührenbefreiungen zu, wie zum Beispiel jene der Rund­funkgebühr, also für den ORF, oder Rezeptgebühr. Das heißt, wir begrüßen es außer-


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