„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine gerechte Anerkennung von Schwerarbeit für Frauen und Männer sicherstellt und garantiert, dass Schwerarbeiter auf Grundlage notwendiger Versicherungszeiten ohne Abschläge mit 60 Jahren einen Pensionsanspruch erhalten.“
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.
18.30
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zuerst einen Abänderungsantrag einbringen, damit die sozialversicherungsrechtliche Beitragsfreiheit der pauschalierten Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen weiterhin im Gleichklang mit dem Steuerbefreiungstatbestand steht.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Renate Csörgits, Wöginger und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 541 der Beilagen über die Regierungsvorlage 476 der Beilagen betreffend ein 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) Teil 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach der Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:
„4a. Im § 49 Abs. 3 Z 28 entfällt der Ausdruck ,Fahrt- und‘ und wird der Ausdruck ,30 € pro Einsatztag, höchstens aber bis zu 540 € pro Kalendermonat‘ durch den Ausdruck ,60 € pro Einsatztag, höchstens aber 540 € pro Kalendermonat‘ ersetzt.“
b) Im § 648 in der Fassung der Z 10 wird dem Ausdruck „104 Abs. 6“ der Ausdruck „49 Abs. 3 Z 28,“ vorangestellt.
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So weit der Abänderungsantrag.
Sehr verehrte Damen und Herren! Das 4. Sozialrechts-Änderungsgesetz sieht Novellen zu Sozialversicherungsgesetzen vor – es ist schon darauf hingewiesen worden –, es geht aber auch um Missbrauchsvorbeugung, beispielsweise bei der Verwendung der e-card, bei der Ausgleichszulagenregelung oder beim Ausgleichszulagenbezug. Das Ziel auch dieser Vorlage ist klarerweise eine sorgfältige Verwendung der Sozialversicherungsbeiträge in unserer Sozialversicherung und für deren Leistungen.
Frau Kollegin Haubner hat ja gesagt: Wichtig ist, dass überall das Geld fehlt. – Ich denke, es ist nicht falsch, an dieser Stelle auf folgenden Umstand hinzuweisen, sehr verehrte Damen und Herren: Der Schuldenstand von Teilen der Wirtschaft bei der Sozialversicherung beträgt in etwa 955 Millionen €. Das heißt, Teile der Wirtschaft sind der Sozialversicherung 955 Millionen € schuldig! Das ist der Stand zum 31.12.2008 gewesen; ich vermute, wenn wir den 31.12.2009 haben werden, wird sich an diesem Betrag nicht sehr viel ändern, das wird so bleiben.
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