Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 230

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19.56.14

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich beziehe mich auf die Petition „Kinderrechte in die Bundesverfassung – initiiert von den oberösterreichischen Kinderfreunden“. Die Freiheitliche Partei hat dieser Petition im Verfassungsausschuss zugestimmt, damit die Förderung und der Schutz der Kinder wieder verbessert werden können, damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit heute aber wieder auf ein Thema lenken, das bisher von den beiden Regierungsfraktionen hartnäckig ignoriert worden ist. Es geht um eine Bürgerinitiative „Gewalt in der Familie – Mehr Schutz für Kinder“, für die ein Grazer aus Neuseiersberg, nämlich der Herr Roman Ertl, über 4 600 Unterschriften gesammelt hat. Anlass war die Tötung eines Kleinkindes im April 2005 durch den eigenen Vater. Das Kind ist damals mit schwersten Verletzung in das Allgemeine Krankenhaus in Wien eingeliefert worden und leider einige Tage später seinen schweren Verletzungen erlegen. Es hat sich dabei ganz eindeutig um einen Wiederholungstäter gehandelt. Die Polizei hat von diesen Vorgängen erst durch die Selbstanzeige des Vaters erfahren.

Nun meinen die Bürgerinitiative und Herr Ertl, dass eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen dringend notwendig wäre. Wir Freiheitlichen teilen diese Meinung. Sie bräuchten, meine Damen und Herren, nicht neue Rechte zu erfinden, sondern nur die bestehenden Gesetze zu verbessern.

Da gibt es im Ärztegesetz den berühmten § 54 Abs. 5. Ändern Sie diesen so, dass dort nur mehr steht:

„Ergibt sich für den Arzt in Ausübung seines Berufes der Verdacht, dass ein Minderjäh­riger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht worden ist, so hat der Arzt Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten.“

Punkt. Den Rest könnten Sie sich sparen. Dann würden Sie wirklich für das Wohl der Kinder in diesem Land etwas leisten! (Beifall bei der FPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.58.46

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass wir diesen Punkt hier noch diskutieren können, hat es doch heute schon den Antrag der „vereinigten“ Opposition auf Absetzung von der Tagesordnung gegeben. Hier wird bis Ende März mit einer Pauschalblockade über alles drübergefahren. (Zwischenrufe sowie ironische Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ.) Das erste Opfer ist die Verankerung der Kinderrechte in der Bundesverfassung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ausgangspunkt für das jetzige Bundesverfassungsgesetz der Kinderrechte war der so­genannte „Fiedler-Entwurf“ aus dem Österreich-Konvent, lange diskutiert und breit ge­tragen. Der Text enthält jene Kinderrechte, die auch im Verfassungsentwurf Erwäh­nung finden. Die wichtigsten Eckpunkte: Schutz und Fürsorge zum Wohle eines jeden Kindes, Recht auf Partizipation, das Kinderwohl als zentraler Maßstab für alles Han­deln.

Der Text enthält keine absoluten Grundrechte. Diese würden zur Symbolik verkom­men, weil sie praxisfremd sind. Die Kinderrechte des Bundesverfassungsgesetzes für Kinderrechte sind echte Grundrechte, keine bloßen Symbole. Jedes Kind kann sich durch seine gesetzlichen Vertreter auf sie berufen.

 


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