Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 297

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Jetzt zum Beispiel zu sagen – und das werden wir morgen wieder hören –: Wenn es schon eine Reform der Untersuchungsausschüsse gäbe, wer immer daran schuld ist, dass es sie noch nicht gibt, dann gäbe es die Probleme nicht!, ist etwas, wo ich sagen muss: Mag sein, aber warum verhindert ihr im Geschäftsordnungskomitee, dass wir den Untersuchungsausschuss endlich auf eine gute, gesunde Basis bringen? (Beifall beim BZÖ.)

Nehmt die beiden Anträge heute als Andenken und überlegt euch, ob wir die Arbeit im Geschäftsordnungskomitee nicht doch wieder aufnehmen sollten! „Haltet uns nicht auf, und gehen wir es an“, Kollege Pendl! (Beifall beim BZÖ.)

23.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


23.33.27

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Wehr­rechtsänderungsgesetz 2009 hat eine Stärkung der Bundesheerkommission für Be­schwerdewesen vorgesehen. Der Geschäftsordnungsausschuss hat es jetzt so formu­liert, auch dem Ausschussvorsitzenden oder dem Ausschuss die Möglichkeit zu geben, mit den Präsidenten der Kommission in einen Dialog zu treten. Das heißt schlichtweg, in Zukunft wird der Bericht im Ausschuss von den Präsidenten vertreten. Wir können als Ausschuss die Beiziehung der Präsidenten verlangen, umgekehrt haben sie das Recht, an den Ausschusssitzungen mit Stimme teilzunehmen. Mit Stimme, das heißt allerdings: im mündlichen Bericht.

Ich bin schon sehr gespannt auf die nächsten Berichte, die dadurch an Leben gewin­nen werden. Wir werden gemeinsam die Probleme der Soldatinnen und Soldaten bes­ser behandeln können und besser verstehen. Ich danke hier für die Einstimmigkeit in der Entscheidung, diesem Vorschlag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

23.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


23.34.38

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die neue Geschäftsordnung wird dazu beitragen, dass die EU-Debatten inter­essanter werden, vor allem, weil sie aktueller sein werden. Das ist wichtig, denn das In­teresse an EU-Themen steigt langsam, aber doch. Die Bevölkerung hat hohe Erwar­tungen, vor allem, was europäische Lösungen im Kampf gegen die Kriminalität betrifft, aber auch, was die Umwelt- oder Energiepolitik, die Wirtschaftspolitik, den Bereich der Bildung und Forschung betrifft, und sie will umfassend informiert werden. Mit dieser Novellierung werden wir das auch tun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.35

23.35.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 492 der Beilagen. Das ist jener Gesetzentwurf, der im Wesentlichen Anpassungen des Ge­schäftsordnungsgesetzes an Verfassungsänderungen beinhaltet.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

 


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