Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 298

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Daher stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem vorliegenden Entwurf ihre Zustim­mung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der vorliegende Entwurf ist in zwei­ter Lesung einstimmig angenommen.

Gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes kann die dritte Lesung des vorliegen­den Entwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 493 der Beilagen. Das ist jener Entwurf, der die Behandlung von EU-Themen im Natio­nalrat neu regelt.

Auch da ist der Entwurf nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu beschließen.

Ich stelle daher die erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Auch hier kann die dritte Lesung des vorliegenden Entwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.

23.37.16 53. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2009, geändert wird (784/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 53. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Mag. Schwentner. – Bitte, Frau Kollegin.

 


23.37.38

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Dinge möchte ich meinem Antrag vorausschicken. Das eine ist, dass es in Österreich eine Fristenlösung gibt. Das heißt, dass es das Recht jeder Frau ist, eine Abtreibung vorzunehmen, und zwar straffrei vorzunehmen. Das Zweite ist, dass es auch das Recht jeder Frau sein muss, diese ungehindert vorzunehmen.

Dazu kommt der Umstand, dass es ja keiner Frau leichtfällt, einen solchen Schritt zu machen, sich zu einer Abtreibung zu entscheiden, dass keine Frau dies leichtfertig tut. Das heißt, wenn eine Frau sich entscheidet, diesen schwerwiegenden Schritt zu tun, dann haben wir das zu akzeptieren. Das heißt auch, dass wir es ihr ermöglichen müs­sen, dass sie diesen Schritt ungehindert tun kann. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

Umso schlimmer ist es daher, dass es vor Abtreibungskliniken – Sie kennen das am Mariahilfer Gürtel, Sie kennen es auch vor der Klinik am Fleischmarkt – ständig zur Be­drängung und Belästigung von Frauen auf dem Weg zur Klinik, auf dem Weg zu einer Untersuchung oder vielleicht auch schon zu dem Schritt der Abtreibung kommt. Sie werden behindert, es wird ihnen zugeredet, sie werden beleidigt. Es werden ihnen Bro­schüren gegeben, kleine Föten und sonstige Dinge, die die Frauen extrem verunsi­chern und psychisch unter Druck setzen.

 


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