Das ist ein unzumutbarer Zustand, der verhindert werden muss! Er kann nur durch eine entsprechende Einrichtung von Schutzzonen, wie es sie zum Beispiel in Frankreich und auch in anderen Ländern gibt, unterbunden werden. Das heißt, es geht um eine Zone, die eine Frau und vor allem auch das Personal der Kliniken schützt, weil es unzumutbar ist, wenn man als Klinikpersonal jeden Tag in eine Klinik geht, wo man von Leuten auf der Straße beschimpft und unter Druck gesetzt wird und nicht ungehindert zu seinem Arbeitsplatz kommen kann. Das heißt, die Einrichtung von Schutzzonen verhindert das.
Wichtig wäre es, das im ganzen Bundesstaat zu tun und nicht nur in den Bundesländern, wie es bisher freisteht, weil das einfach etwas ist, was über die Länderregelungen hinaus endlich bundesweit geregelt werden muss. Ich bitte Sie daher um Umstützung im Sinne der betroffenen Frauen, um Unterstützung unseres Antrags, um diesen Zustand zu beenden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
23.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
23.39
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Schwentner, ich stimme Ihnen in Ihrer Begründung zu. Selbstverständlich ist es so, dass wir hier in Österreich durch die Fristenregelung innerhalb von drei Monaten straffrei einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen dürfen. Das ist gut so und richtig so für jene Frauen, die sich dazu entschieden haben.
Dass dann massiver Druck gegenüber den Frauen ausgeübt wird, ist zu verhindern. Wo und wie wir dabei vorgehen, das ist die große Frage, und hier haben wir uns noch damit zu befassen – das ist ja die erste Lesung –, ob das im Sicherheitspolizeigesetz in Form von Schutzzonen verankert wird, ob wir im Strafgesetzbuch entsprechende Regelungen implementieren oder ob wir uns überlegen, im Krankenanstaltengesetz etwas zu ändern. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und unterschiedliche Vorgangsweisen.
Kollege Widmann schaut schon etwas kritisch und streng, weil selbstverständlich auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berücksichtigt werden muss. Aber in der Abwägung der verschiedenen Grundrechte, nämlich des Grundrechtes der körperlichen Unversehrtheit im Verhältnis zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit, wiegt, glaube ich, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit immer noch schwerer.
Wir haben andere Länder, wo wir das zum Beispiel schon haben. Frankreich wurde bereits erwähnt, wir können die USA hinzufügen. Es gibt auch noch Australien als Beispiel, und ich glaube, in Spanien hat man ebenfalls Lösungen gefunden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wir sind bei der Arbeit, dass wir uns anschauen, wo wir es am besten, am ehesten garantieren können, dass die Frauen keinem Psychoterror ausgeliefert sind: ob das im Strafgesetzbuch ist, ob das im Sicherheitspolizeigesetz ist, ob es eine Zusatzregelung beim Stalking ist. Das müssen wir uns noch genau anschauen, damit wir es auch verfassungsrechtlich ordentlich und sauber regeln können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
23.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.
23.42
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Vielleicht gleich vorweggeschickt: Frau Kollegin Schwentner, natürlich sind wir dagegen,
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