Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 300

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dass Psychoterror ausgeübt wird und dass Druck ausgeübt wird. Aber das, was Sie hier vorlegen – wenn wir heute schon von gutem Parlamentarismus reden –, ist jeden­falls schlechter Parlamentarismus. Das ist der klassische Fall einer Anlassgesetzge­bung!

Was Sie hier machen, ist, dass Sie sagen: Nur dann, wenn unangemessener Druck moralischer, psychischer oder auch körperlicher Art auf eine Frau ausgeübt wird, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt, soll das strafbar werden. Wer sonst solchen moralischen, psychischen oder sonstigen Druck ausübt – auch unangemes­senen –, der ist Ihrer Meinung nach nicht zu bestrafen. Diese Unterscheidung, diese Differenzierung müssen Sie einmal klarmachen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Es gibt ja rechtliche Bestimmungen, es gibt auch strafrechtliche Bestimmungen wie zum Beispiel die Nötigung, die eben nicht darauf abstellt, warum jemand so etwas tut und gegen wen er etwas ausübt. Daher stehen wir diesem Vorschlag ablehnend und sehr skeptisch gegenüber.

Ich würde sogar so weit gehen, einmal den Versuch zu machen, was die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen sagen würden, wenn so ein Druck, wie Sie ihn da be­schreiben – dass man jemand beharrlich und nachdrücklich anspricht, dass man ver­sucht, Gegenstände zu überreichen –, zum Beispiel durch militante Tierschützer aus­geübt wird. Finden Sie es dann auch noch strafbar? Oder ist es für Sie dann plötzlich in Ordnung und straffrei? (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch das muss man wissen: Die Grünen sind genau jene Partei, die eigentlich sogar kriminelle Organisationen straffrei stellen will, die den § 278a ändern will. (Beifall bei der ÖVP.)

Sogar dort, wo Eigentumsdelikte begangen werden, Sachbeschädigungen, Legen von Feuersbrünsten, soll das straffrei werden (Abg. Dr. Pirklhuber: Unterstellen Sie nicht ...!), weil das offensichtlich ein guter Zweck ist.

Dagegen sprechen wir uns aus, und daher können wir uns so ein Gesetz nicht vor­stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


23.44.22

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! In den letzten zehn Jahren: 13 000 ungeborene Kinder wurden durch den Einsatz vor diesen Kliniken geschützt und kamen auf die Welt! Das sind Fakten, sodass man sich bei Ih­nen einmal anschauen muss, was Sie hier vornehmen wollen.

Ich denke mir, für aggressives Betteln gibt es eine Verwaltungsstrafe – eine Woche Er­satzfreiheitsstrafe, wenn man eine Geldstrafe nicht aufbringen kann –, aber hier, in die­sem Fall, muss gleich das Strafgericht her, mit einer Strafdrohung bis zu sechs Mona­ten! Da sieht man einmal die Gewichtung, wie es bei Ihnen auch zugeht.

In ihrer Begründung schreiben Sie: „Dieser unzumutbare Stress“, also dieses Anpö­beln, das Sie da orten, „wirkt sich negativ auf die Heilungschancen aus.“ Welche Hei­lungschancen? Schwangerschaftsabbruch ist eine Krankheit? Oder was meinen Sie damit, was hier passiert?

Und weiter: „Denn militante AbtreibungsgegnerInnen haben aufgrund dieser Bestim­mung mit Konsequenzen ihres Tuns zu rechnen.“ „Militante AbtreibungsgegnerInnen“ – was passiert mit den militanten „TierschützerInnen“ (Ruf bei den Grünen: Werden alle eingesperrt!) und mit den militanten „DemonstrantInnen“, die das Versammlungsrecht,


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