Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll50. Sitzung, 11. Dezember 2009 / Seite 270

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genehmigung sei auf Weisung des Innenministeriums in Wien erteilt worden – ge­nauer: von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, sagte Leopold Grünner, Leiter der Innenrevision in der Landesregierung Niederösterreich.“ –

Zitatende.

Mag. Peter Gridling: Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter! Ich möchte darauf verweisen: Ich bin seit 1. März 2008 Direktor des BVT und war vorher bei Europol in Den Haag tätig. Was im Jahr 2007 vor sich ging, kann ich hier nicht beantworten.

Darüber hinaus ist das BVT auch keine Aufenthaltsbehörde, das heißt, wir haben mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln nichts zu tun. Wir sind eine Ermittlungsbehörde, die ermittelt.

Dass Herr Mussajew und Herr Alijew einen Aufenthaltstitel haben, das ist richtig und das ist auch im Zuge der Ermittlungen bekannt.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Aber im August 2009 waren Sie damit schon befasst. Dann haben Sie sicher im August 2009 folgenden „Standard“-Artikel zur Kenntnis genommen im Zusammenhang mit Ihren Ermittlungen.

Ich zitiere aus dem „Standard“ vom 27. August 2009:

„Der vielleicht brisanteste Punkt betrifft die Umstände, unter denen Rakhat Alijew im September 2007 plötzlich eine Aufenthaltsbewilligung in Horn im Waldviertel erhielt, nachdem er zweimal beim Wiener Magistrat gescheitert war. Alijew stellte den Antrag am 3. September jenes Jahres und erhielt nur zwei Tage später den positiven Be­scheid. Die Anwälte der Alijew-Opfer halten eine politische Protektion Alijews für möglich. ´Die überaus rasche Bearbeitung des Antrags gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Niederösterreich in die Vorgänge involviert war´, heißt es in der Begründung der Strafanzeige, die die Anwälte am Mittwoch gegen die Bezirks­haupt­mannschaft Horn einbrachten.

Die leitende Hand, die den kasachischen Ex-Botschafter ins Waldviertel brachte, gab es in der Tat, wie der Standard erfuhr. Die ´flott erteilte´ Bewilligung der Aufenthalts­genehmigung sei auf Weisung des Innenministeriums in Wien erteilt worden – genauer: von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, sagte Leopold Grünner, Leiter der Innenrevision in der Landesregierung Niederösterreich.“ – Zitatende.

Haben Sie diesen Artikel im August zur Kenntnis genommen?

Mag. Günter Lengauer: Er ist mir in Erinnerung, aber nicht mehr so im Detail, wie Sie mir das jetzt ...

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Haben Sie daraufhin Ermittlungen veran­lasst, wie es zu dieser raschen Erteilung der Aufenthaltsbewilligung kam?

Mag. Günter Lengauer: Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls Zeitung liest.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Von Ihnen wurde nichts gemacht?

Mag. Günter Lengauer: Von mir persönlich wurde nichts gemacht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Wurde vom BVT eine Anregung an die Staatsanwaltschaft gemacht, hier einen Ermittlungsauftrag zu erteilen?

Mag. Günter Lengauer: Nach meinem Wissen nicht.“

 


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