Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 35

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Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geän­dert wird (579 d.B.), wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 lautet:

„2. § 40 Abs. 3 lautet wie folgt:

„(3) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft gemäß Abs. 1 eine Liquiditätsplanung durch­zuführen und eine ausreichende Liquidität zu halten; die hierfür erforderlich Liquiditäts­reserve darf 33 v.H. des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes nicht übersteigen. Die Anlegung von Geldmitteln obliegt der Bundesministerin für Fi­nanzen oder dem Bundesminister für Finanzen; sie oder er hat diese in Abstimmung mit dem Liquiditätsplan so anzulegen, dass sie oder er bei Bedarf darüber verfügen kann.““

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Ich bitte, diese beiden Anträge mit in die Diskussion zu nehmen.

Obwohl die Zeit abgelaufen ist, möchte ich abschließend zu den Ausführungen des Ab­geordneten Stummvoll festhalten, dass es auch im Interesse der Opposition ist, bei der Außendarstellung jene Punkte bekannt zu machen, bei denen wir vorzeigen, wie parla­mentarische Arbeit auch gemacht werden kann.

Daher möchte ich meine Ausführungen mit einem Appell beenden, nämlich auch in der Präsidiale und bei der Zusammensetzung der Sitzungen nicht nur auf die Schlagzeile auf Seite 2 im Boulevard zu schauen, sondern auf die Insgesamtperformance zu ach­ten, denn irgendwann werdet ihr in euren Wahlkreisen der Frage ausgesetzt sein: Und was habt Ihr erreicht? – Da genügt es nicht, ich sage es aus eigener Erfahrung als Op­positionsabgeordneter, zu sagen: Dort und dort haben wir die Kritik richtig angebracht!, oder: Denen haben wir es gezeigt! Das wird das eine oder andere Mal gut sein, man wird aber auch auf jene Fälle verweisen müssen, bei denen man eine Gesamtverant­wortung hat, da man als Mitglied dieses Hauses Teil der gesetzgebenden Versamm­lung ist.

Achtet daher bitte auch bei der Zusammensetzung der Tagesordnung, bei der Bericht­erstattung im ORF darauf, dass jene Dinge, bei denen wir wirklich etwas weiterbrin­gen – und das haben wir –, auch entsprechend gebracht werden. Ich ende mit diesem Appell. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Abänderungsan­träge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage über das Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (480 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (578 d.B.).

 


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