anerkannte Flüchtlinge oder sogenannte subsidiär schutzbefohlene Personen ebenfalls die Ernennungserfordernisse für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst erfüllen. Ich denke, das ist eine unzulässige Ausweitung dieser Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit für die Republik Österreich, weil ja gerade für diese besondere Amtsstellung, die ja damit verbunden ist, nicht nur das Vorliegen einer österreichischen Staatsbürgerschaft Grundvoraussetzung sein sollte, sondern auch eine besondere Vertrauensstellung und auch ein besonderer Bezug zur Republik Österreich und zum Staate bestehen sollte. Ich wage zu bezweifeln, ob diese anerkannten Flüchtlinge oder subsidiär schutzbefohlenen Personen diese besonderen Anforderungen und diese besondere emotionale Verbundenheit auch tatsächlich werden erfüllen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Die zweite Sache, die uns unangenehm aufgefallen ist, ist, dass in diesem Gesetzeskonvolut – so muss man sagen – auch festgeschrieben ist, dass die Frauenquote von 40 auf 45 Prozent erhöht wird. Ich denke, das ist eine nicht nachvollziehbare Maßnahme (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Prammer und Lueger), weil wir der Meinung sind, dass mit dieser Fortschreibung und sogar Ausweitung dieser Maßnahme die angestrebte Chancengleichheit zwischen männlichen und weiblichen öffentlich Bediensteten keinesfalls erfüllt wird! (Abg. Mag. Schwentner: ... 35 Jahre!)
Ich glaube auch nicht, dass es für die Sache der Frauen positiv ist, wenn man sich hier auf den Faktor Quotenfrau zurückziehen kann, anstatt dass man da den faktischen Beweis antritt, nämlich einer effektiven Gleichstellung tatsächlich Rechnung zu tragen. (Abg. Lueger: Was heißt das dann?) Ich denke, dass diese Bestimmung in diesem Sinne eher kontraproduktiv ist und auch im Bereich der Frauenförderung im öffentlichen Dienst eher als kontraproduktiv anzusehen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schwentner: Machen Sie Änderungsvorschläge!)
Der letzte Punkt, den ich hier noch am Rande ansprechen möchte, ist der Umstand der Gehaltsabschlüsse für den öffentlichen Dienst. Diesbezüglich denke ich, dass die 0,9 Prozent weit unter den Abschlüssen in der Privatwirtschaft waren. Jetzt ist mir schon klar, dass der Staat zwischenzeitlich nur mehr ein sehr kleines Portemonnaie hat, aber ich denke, die vielen Beamten und Vertragsbediensteten, die für die Republik tätig sind, können nichts für die Misswirtschaft und für das schlechte Wirtschaften dieser Bundesregierung, sie können nichts dafür, dass Geld an falschen Stellen verprasst wird, während bei den eigenen Bediensteten gespart wird. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich denke, hier hat man es einmal mehr verabsäumt, auch die verschiedenen Aufgabenstellungen der einzelnen Berufsgruppen im Bereich des öffentlichen Dienstes spezifisch zu betrachten. (Abg. Wöginger: ... der andere gleich um 30 Milliarden!) Ich denke, ein Exekutivbeamter hat eine völlig andere Aufgabenstellung als ein Vertragsbediensteter in einem Amt, und diesem Umstand wurde mit dieser Gehaltsabschlussregelung einmal mehr nicht Rechnung getragen.
Daher wäre es besser gewesen, hier eine aufgabengerechte Entlohnung auch im Hinblick auf eine soziale Staffelung vorzunehmen, aber dies wurde einmal mehr verabsäumt.
Ich komme zum Ende. Wir haben zu dieser Dienstrechts-Novelle einen Antrag auf getrennte Abstimmung eingebracht, weil wir der Meinung sind, das ist ein guter Ansatz, um genau differenzieren zu können, welche Bestimmungen tauglich sind und welche tatsächlich nicht unterstützenswert erscheinen.
Ich darf Sie daher einladen, nicht nur diesen Antrag auf getrennte Abstimmung zu unterstützen, sondern auch dem Antrag betreffend die Abschaffung des § 13c Abs. 2 Gehaltsgesetz näherzutreten – im Sinne unserer Exekutivbeamten, im Sinne der gesamten Beamtenschaft von Österreich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
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