Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 54

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in den Eckpunkten erläutert und wird aufgrund des Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gebracht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfen­gesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylge­richtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Lan­desvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009) (488 der Beilagen).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 werden nach Z 10 folgende Z 10a und 10b eingefügt:

„10a. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

10b. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 


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