stellte, bei denen nämlich die Verfallsfrist ein Jahr länger dauert als bei Beamten und Vertragsbediensteten. Für Beamte und Vertragsbedienstete besteht lediglich die Möglichkeit, die Verfallsfrist um ein Jahr zu verlängern, wenn der Urlaubsverbrauch aus dienstlichen Gründen nicht möglich war. Diese Möglichkeit der Verschiebung des Verfallszeitpunktes um ein Jahr wird nunmehr auf die Fälle einer gerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls und des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz ausgedehnt.
Die gegenständliche Regierungsvorlage bezieht sich darüber hinaus auch auf das Ausschreibungsgesetz. Mit der Dienstrechts-Novelle 2007 wurde ja die Verpflichtung verankert, in jeder Ausschreibung offenzulegen, mit welcher Gewichtung besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Bewerber berücksichtigt werden. Diese Regelung wurde aber vorerst nur befristet eingeführt und wurde mittlerweile evaluiert. Ergebnis der Evaluierung ist, dass sich die Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausschreibungstext sehr positiv im Sinne von Transparenz des Verfahrens und damit auch günstig auf die Chancen von Frauen auswirkt. Daher wird nunmehr die unbefristete Verlängerung der Regelung vorgesehen.
Abschließend sei noch auf eine Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes im Zusammenhang mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigung hingewiesen. Wie die Erfahrung und auch wissenschaftliche Untersuchungen belegen, müssen viele Frauen das ihnen widerfahrene Unrecht erst verarbeiten, um sich dann zu einem Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen sexueller Belästigung zu entschließen. Die derzeit geltende Einjahresfrist ist hierfür zu gering, sodass nun eine Ausdehnung auf drei Jahre vorgesehen wird.
Insgesamt enthält diese 2. Dienstrechts-Novelle 2009 also ein ganzes Konvolut von verschiedenen Regelungen, die wichtig und notwendig sind.
Abschließend möchte ich auf die Ausführungen des Kollegen Pendl zurückkommen, der gesagt hat, dass der öffentliche Dienst wichtige Arbeit leistet. Das kann ich nur unterstreichen: Der öffentliche Dienst leistet wichtige Arbeit, von der wir alle profitieren, und ist, wie Kollege Pendl gleichfalls gesagt hat, damit Garant für die Rechtssicherheit und damit auch Garant für den Wirtschaftsstandort Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. – Bitte.
15.18
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben diesem Gesetz im Ausschuss nicht zugestimmt, wir werden ihm heute auch in zweiter Lesung nicht zustimmen – ich erkläre gleich, warum –, aber in dritter Lesung werden wir ihm zustimmen; dies nicht aufgrund des Gesetzes und der Vorlage, sondern aufgrund der Gehaltsverhandlungen, die hier mit abgestimmt werden. – Nur so viel zu unserem Abstimmungsverhalten; zum Antrag des Kollegen Herbert sage ich dann noch etwas.
Wir werden nicht zustimmen, obwohl es hier einige Regelungen gibt, denen wir sozusagen durchaus positiv gegenüberstehen, vor allem auch den Regelungen im frauenpolitischen Sinne, aber dazu wird meine Kollegin Schwentner Näheres ausführen. Wir können deshalb nicht zustimmen, weil hier etwas reglementiert wird, was wir auch schon gestern in diversen Materien kritisiert haben, nämlich Artikel 20 Abs. 2 B-VG – sprich: die Unterrichtungspflicht, die hier Obersten Organen gegenüber unabhängigen Organen eingeräumt wird.
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