Hier sehen wir das ähnlich, wie das beispielsweise auch die EU-Kommission in einer begründeten Stellungnahme, was die Datenschutzkommission betrifft, geäußert hat, dass sich nämlich die Frage stellt – ich zitiere –, „wie eine Institution, die auch die Obersten Organe kontrollieren muss, ,in völliger Unabhängigkeit‘ agieren kann, wenn den zu kontrollierenden Organen ,ein Recht‘ eingeräumt wird, ,sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu unterrichten‘, ohne auch nur den Zweck dieser Unterrichtung zu erwähnen“.
Da genau setzt unsere Kritik an, die wir auch damals schon, bei der Einführung des Artikels 20 Abs. 2, eingebracht haben, und damals waren wir durchaus in guter Gesellschaft. So hat es beispielsweise der jetzige Volksanwalt Kostelka ebenso gesehen, dass eben hier eine undifferenzierte Form der Unterrichtungspflicht besteht. Sprich: Alle Minister/Ministerinnen können gegenüber diesen Organen zu allen Geschäftsfällen Informationen einholen. Hier ist sehr wohl die Unabhängigkeit gefährdet. Aber natürlich können bestimmte Organe, die bestimmte Aufgaben innehaben, die bestimmten Zwecken dienen, nach denen man diese Unterrichtungspflicht gestalten mag, hier differenziert vorgehen, und das fehlt uns hier.
Zu Ihrem Antrag, Kollege Herbert: Inhaltlich geben wir Ihnen recht, deswegen haben wir auch im Ausschuss zugestimmt und werden auch heute zustimmen, weil es hier zu sozialen Härtefällen kommt, aber spannend ist es schon, dass dieser Antrag von Ihnen kommt, denn das ist eine Regelung, die unter Schwarz-Blau eingeführt wurde.
Jetzt ist es ja so, dass Sie des Öfteren Ihre Urheberschaft oder Ihre Nachfolgerschaft zu der FPÖ hier verweigern beziehungsweise wegdiskutieren wollen. Im konkreten Fall hat damals Kollege Graf, der ja ein prominentes Mitglied Ihrer Partei und Ihrer Fraktion ist, diesem Antrag zugestimmt, und so ist sogar konkrete Personenidentität gegeben. Trotzdem: Inhaltlich geben wir Ihnen recht und werden wir zustimmen. In dritter Lesung werden wir dem gesamten Paket zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek. – Bitte.
15.21
Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele
Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Ich respektiere selbstverständlich die
unterschiedlichen Zugänge zu den Inhalten dieser Dienstrechts-Novelle und möchte
sagen, dass sehr spannende Zeiten hinter uns liegen, und zwar nicht
nur spannende Personalvertretungswahlen, sondern auch
spannende und teils kräfteraubende, aber doch gut zu Ende gegangene
Gehaltsverhandlungen. Auch die über 150 Punkte, die diese
Dienstrechts-Novelle umfasst, sind im guten Einvernehmen und in guter
sozialpartnerschaftlicher Manier, aber auch in Zusammenarbeit mit allen Ressorts
und all jenen, die sich da eingebracht haben, verhandelt worden.
Vor dem Hintergrund – und da sage ich nichts Neues, und ich glaube, da sind wir hier alle einer Meinung –, dass wir schon bei den Budgetverhandlungen, als der Personalplan verhandelt wurde, dem Konsolidierungspfad gefolgt sind, folgen wir bei dieser Regierungsvorlage der Vorgabe, bis 2013 zirka 2 000 Planstellen abzubauen, was für die Kollegen und Kolleginnen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, natürlich bedeutet, gleich viel oder sogar mehr Arbeit bei weniger Personal bewältigen zu müssen. Daher: großer Respekt und Anerkennung von meiner Seite! Ich glaube, hier in unser aller Namen sprechen zu können. Denn: Es wird von allen öffentlich Bediensteten, seien es Vertragsbedienstete oder Beamte/Beamtinnen, hervorragende Arbeit geleistet. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite