Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 100

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den Abg. Dolinschek –: Sigi, jetzt ram amal auf mit die Beamten! Abg. Neugebauer: Das werd’ ich mir merken: „Ram amal auf mit die Beamten!“ – Bucher-Rambo!)

 


15.52.51

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich wollte mich eigentlich nicht zu dieser Materie zu Wort melden, aber Herr Präsident Neugebauer hat mich sozusagen dazu aufge­fordert. Herr Kollege Neugebauer, wir wissen natürlich alle ganz genau, dass du ein Schwergewicht beim Verhandeln bist. Das schätzen auch alle, die du vertrittst, nur eines muss man klarstellen, und zwar, dass die Beamten auch bei der Hacklerregelung etwas privilegiert sind. Natürlich können die Beamten die Hacklerregelung erst in An­spruch nehmen, wenn sie als Beamte – ab dem 18. Lebensjahr gerechnet, die meisten mit dem 20. Lebensjahr oder später – genug Jahre zusammenbringen.

Tatsache ist aber, dass diese Leute natürlich vorher einen Beruf erlernt haben, sozu­sagen Karriere mit Lehre gemacht haben – das ist auch hoch anzuerkennen – und sich dann weitergebildet haben. Das ist so ähnlich wie bei den Angestellten. Diese Zeiten, die sie dort erworben haben, lassen sie sich dann von der ASVG-Versicherung auszahlen, und dann sind sie in der Beamtenversicherung. Das ist schon einmal ein Vorteil. Mit 40 Beitragsjahren kommen sie in die Hacklerregelung, weil Frauen und Män­ner bei den Beamten dasselbe Pensionsantrittsalter haben – nicht so wie in der Privat­wirtschaft, wo die Frauen fünf Jahre früher gehen können, wo also Frauen mit 40 Bei­tragsjahren und Männer mit 45 Beitragsjahren die Hacklerregelung nützen können. Tat­sache ist, dass das ein Unterschied ist und dass es ein Vorteil für die Beamten ist.

Das Nächste ist, dass die Beamten alle zwei Jahre einen Bienniensprung haben. Sie bekommen praktisch alle zwei Jahre eine automatische Lohnerhöhung von ungefähr 3,5 Prozent, und dann kommen jedes Jahr die anderen Lohnerhöhungen dazu. Das ist halt schon ein gewaltiger Unterschied. (Abg. Neugebauer: Genau die Hälfte zu viel! Das Doppelte ...!)

Herr Kollege Neugebauer, ich habe im Betrieb praktisch auch die Ist-Lohn-Verhandlun­gen geführt, und ich habe, weil ich für die Angestellten zuständig war, gesehen, wie weit die Angestellten von den Arbeitern weggetriftet sind, weil sie einfach die Biennien­sprünge dazwischen gehabt haben. (Abg. Bucher: Gar kein Vergleich!) Nach sechs oder acht Jahren haben jene, die Angestellte waren, obwohl sie dieselbe Tätigkeit im Betrieb verrichtet haben wie ihre Kollegen im Arbeiterdienstverhältnis, wesentlich mehr verdient – obwohl sie an derselben Maschine gearbeitet haben.

Das ist ein großer Unterschied, also ein Privileg der Beamten. Das muss halt hier auch gesagt werden. Es ist ein Unterschied! (Beifall beim BZÖ.)

Im Übrigen haben wir die Privilegien bei der Oesterreichischen Nationalbank, bei den Österreichischen Bundesbahnen, beim ORF und bei anderen derartigen staatsnahen Institutionen immer beanstandet, weil das eine Ungerechtigkeit gegenüber jenen ist, die in der Privatwirtschaft tätig sind. (Beifall beim BZÖ.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich habe bereits bekannt gegeben, dass die Abstimmung über diese beiden Tagesord­nungspunkte nach der Behandlung von Punkt 6 durchgeführt wird.

Das Croquis ist in den letzten Minuten zwar eingelangt, aber es wäre den Fraktionen gegenüber unzumutbar, jetzt abzustimmen – erstens war nicht eingeläutet, und zwei­tens konnte noch keine Durchsicht vorgenommen werden.

 


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