kunft einer Kennzeichnungspflicht unterworfen werden – schauen müssen, ist, dass es dazu kommen könnte, dass es auch Anreize für im Breitensport tätige Sportler geben könnte, diese Medikamente auszuprobieren. Auf der anderen Seite könnten Patienten, die bestimmte Medikamente benötigen, die dann irgend so eine Kennzeichnung haben – dass es in dem und dem Umfeld gefährlich ist – möglicherweise verunsichert werden.
Ich hoffe, wir werden das in den Griff bekommen, auch im Zusammenhang mit dem EU-Recht, durch das es angeblich nicht so einfach geht, diese Begleittexte der Medikamente auf nationaler Ebene einfach umzuschreiben. Ich hoffe, das ist durchdacht und überlegt und wird nicht durch ein eventuelles oberstgerichtliches Urteil später aufgehoben, es ist nämlich eine vernünftige Regelung.
Zusammenfassend kann man sagen, dass wir mit diesem Gesetz der schon immer öfter ausgesprochenen Meinung, Spitzensport ohne Doping sei die größte Lebenslüge des Profisportbetriebs, ein starkes Zeichen entgegensetzen. Wir halten dagegen, wir reagieren, wir verhelfen so dem Ansehen des Sports wieder zu der Stellung, die ihm gebührt. Fairness, Freundschaft und Kameradschaft! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf beim BZÖ: „Freundschaft“!)
21.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort. – Bitte.
21.26
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich als Ausschussvorsitzender darf mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und bei den Sportsprechern bedanken. Das war wirklich eine gute Vorbereitung, eigentlich eine Paradeleistung, in diesem Ausschuss im letzten halben Jahr. Es gab Unterausschüsse und eine intensive Expertendiskussion, durch die wir sozusagen auch die Fortschreibung des internationalen WADA-Codes, des Anti-Doping-Codes, hier in Österreich gewährleisten. Aber darüber hinaus haben wir eine weitere Anpassung – ja, man kann durchaus Verschärfung sagen – der Dopinggesetzregelung zustande gebracht.
Das ist in Europa beispielhaft, das ist schon gesagt worden. Es stimmt, wir haben ein beispielhaftes Gesetz und es gab eine sehr gute Diskussion mit den Experten im Ausschuss, aber – und das ist die Einschränkung – es war zu Beginn sicherlich keine gute Diskussion für den österreichischen Sport und für den Ruf des österreichischen Sports, als international der Eindruck erweckt wurde, wir wären überhaupt das Zentrum der internationalen Doping-Szenerie, ein Umschlagplatz von Doping und Dopingsündern. Das ist nicht der Fall, und an dieser Stelle – und ich mache es wirklich kurz – ist zu sagen, dass 99 Prozent der österreichischen Spitzensportler sauber sind und nicht dopen, das gehört einmal gesagt. (Beifall beim BZÖ.)
Daher wäre es auch falsch, jetzt plötzlich neue Straftatbestände zu kreieren, da fantasievoll vorzugehen, zu reglementieren und Sportler in Bausch und Bogen zu kriminalisieren. Herr Minister, ich bin froh, dass Sie mitbekommen haben, dass das österreichische Parlament das nicht wünscht und dass wir uns am Ende in dieser großen, breiten Mehrheit geeinigt haben.
Zum Sportbetrug – weil das der Herr Kollege Karlsböck jetzt so herausgestrichen hat – sage ich Ihnen etwas: Das alles wäre bis jetzt auch schon möglich gewesen, wenn wir ordentliche Staatsanwälte hätten, die solche Dinge auch angreifen. Aber nach dem Betrugstatbestand, auch nach anderen Tatbeständen, wäre auch jetzt eine Verfolgung
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