Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 216

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Ob es im Sport und im Dopingbereich so wirkt wie beabsichtigt, werden wir sehen. – Manchmal haben wir uns gedacht, dass das Gesetz, das wir gemacht haben, schon so gut sei, dass es wirken sollte, und dann sind wir draufgekommen, dass es noch mas­sive Adaptionen geben muss. Darum werden wir möglicherweise in dem Bereich auch nicht herumkommen, aber so wie es jetzt ist, ist es sehr gut.

Nachdem Otto Pendl nicht da ist, gehe ich jetzt zu Herrn Darabos und werde mich mit Handschlag bei ihm bedanken! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Mag. Da­rabos. – Bitte.

 


21.34.47

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist, aus meiner Sicht, ein Meilenstein, der heute beschlossen wird – wir sollten unser Licht nicht unter den Scheffel stellen. Wir haben über die NADA Glückwunschschreiben aus Ländern von den USA über Indien bis Neuseeland bekommen, wir haben für unser hartes Vorgehen gegen Doping Glück­wunschschreiben von der WADA und vom Internationalen Olympischen Komitee be­kommen.

In die Änderungen eingebettet ist die Novelle des § 147, in der jetzt präzisiert wurde, dass auch der Sportbetrug umfasst ist. Kollege Westenthaler hat natürlich recht, das ist auch jetzt schon möglich gewesen, aber diese Präzisierung ist aus meiner Sicht schon wichtig, denn sie zeigt, dass auch von der Justiz das Vergehen Doping nicht als Kava­liersdelikt angesehen wird.

Zu einigen Punkten, die heute schon angesprochen wurden und die in dem zu be­schließenden Gesetz enthalten sind, möchte ich noch kurz etwas sagen.

Erstens ist der lebenslängliche Ausschluss von gesperrten volljährigen Sportlern, wenn ihnen oder ihren Betreuungspersonen Dopingvergehen nachgewiesen worden sind, von der Bundessportförderung sowie die Rückforderung der Bundessportfördermittel ab dem Zeitpunkt des Dopingvergehens möglich.

Weiters ist die angesprochene einjährige Sperrfrist hervorzuheben – diese gilt nun statt der bisherigen sechsmonatigen, und zwar bei Sportlern, die nach einer Dopingsperre wieder zurückkommen wollen.

Darüber hinaus haben wir auch die Rechtsgrundlage zwischen der NADA und den Strafverfolgungsbehörden verbessert, genauso wie die Information der zuständigen Behörden über die Verhängung von beruflichen Sanktionen – wenn beispielsweise Ärz­te, Tierärzte, Zahnärzte oder Apotheker an Dopingvergehen mitgewirkt haben.

Außerdem haben wir uns darauf geeinigt – ein Danke an das Parlament –, obwohl es da durchaus auch kritische Stimmen gegeben hat, dass wir das Arzneimittelgesetz in Richtung Dopingprävention ändern, weswegen auf Packungsbeilagen von Arzneimit­teln künftig ein Hinweis auf verbotene dopingrelevante Wirkstoffe aufgenommen wird. – All das sind aus meiner Sicht Meilensteine.

Ich bedauere ein bisschen, dass eine Diskussion, die auch in der Öffentlichkeit geführt wurde, hier im Parlament zu so später Stunde stattfindet. Der Sport würde es sich auch einmal verdienen, zu einer besseren Zeit – vielleicht auch zur Sendezeit im Fernse­hen – diskutiert zu werden, denn das deckt sich auch mit dem Interesse der Bevölke­rung an diesem Thema. (Allgemeiner Beifall.)

 


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