Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 217

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Unbestritten ist, dass das Anti-Doping-Bundesgesetz 2008 schon immense Fortschritte gebracht hat, dass aber diese Novellierung jetzt noch eine Verschärfung, ein Fein­tuning ermöglicht hat, das, wie gesagt, europa- und weltweit für Aufsehen sorgt. Ich bin durchaus auch beim Kollegen Brosz: Ob das der letzte Schritt sein wird, kann ich nicht sagen, weil auch die Methoden im Doping immer diffiziler werden, aber so rasch wie Österreich hat kaum jemand auf dieses Thema reagiert.

Ich darf mich abschließend bei allen Parteien im Parlament – auch ich habe in diesem Prozess gelernt, ich sage das offen – für die Kompromissfähigkeit und für den Konsens bedanken. Es ist wichtig, dass sich alle im Parlament vertretenen Parteien diesem Kampf gegen Doping verschreiben.

Ich kann zum Abschluss meiner kurzen Wortmeldung auch das erneuern, was ich schon im Ausschuss gesagt habe – und da bin ich beim Vorsitzenden des Sportausschus­ses –, nämlich dass wir jetzt auch bei der Sportförderung versuchen werden, einen Fünf-Parteien-Kompromiss im Jahre 2010 zu erreichen. Es ist höchst an der Zeit, auch die Bundessportförderung zu novellieren, zu reformieren. Dieses Angebot möchte ich hier heute am Ende meiner Wortmeldung, mit meinem Dank für diesen einstimmigen Beschluss, erneuern. (Allgemeiner Beifall.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. – Bitte.

 


21.38.59

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vor allem auf die Änderungen im Arzneimittelgesetz eingehen.

Wenn wir an Doping denken, dann denken wir an Anabolika, an Erythropoetin oder sonstige Substanzen. Es geht aber viel, viel einfacher. Ein Beispiel: Der Segelwelt­meister im Seniorensegeln, ein Österreicher, hat einen auch nicht mehr ganz jungen Hausarzt, der ihm aufgrund seines Bluthochdrucks einen Betablocker verschrieben hat. Das Medikament ist im Segeln als Dopingmittel gekennzeichnet und steht auf der Do­pingliste. Somit war der Titel weg, der Mann gesperrt.

Es geht aber noch viel, viel tiefer hinunter, zum Beispiel wenn wir uns überlegen, dass sehr viele von uns an der Grippe erkrankt sind. Wenn jetzt jemand an der Grippe er­krankt und gleichzeitig Sportler ist, stellt sich die Frage, ob er Aspirin oder Aspirin Com­plex nehmen kann. Vielleicht wissen der Apotheker und der Arzt nicht, wie die Rege­lungen genau sind, und ich nehme Aspirin – das ist sauber. Nehme ich aber Aspirin Complex, ist darin ein Ephedrin enthalten, das ab 1.1.2010 auf der Dopingliste steht. Werde ich getestet, bin ich weg und habe eine Strafe.

Das heißt, in dem Sinne ist es, so glaube ich, extrem wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, aber auch Patientinnen und Patienten darauf zurückgreifen können, und eine vermehrte Sicherheit bekommen.

Lassen Sie mich mit einem weiteren vielleicht ein bisschen außergewöhnlichen Bei­spiel, was alles auf der Dopingliste ist, schließen! Ich habe mir die Mühe gemacht und bin die Dopingliste, zumindest nach einigen Stichworten, durchgegangen und habe mir angeschaut, was dort steht. (Abg. Ing. Westenthaler: Nasivin!)

Ich kann mir vorstellen, es gibt einige Menschen unter uns, die bei Tag den Mund die ganze Zeit offen haben; die machen das meistens auch in der Nacht. Was resultiert da­raus? – Schnarchen. Wenn derjenige, der schnarcht – das ist ein Kampfschnarcher –, noch ein Kampfsportler ist, und seine Frau sagt, schluck etwas!, und der schluckt


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