Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 125

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Auch die Frage „E-Voting“ möchte ich ansprechen – auch ein wunder Punkt, den man angehen muss und den man neu überdenken muss.

Zur Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie in Österreich halte ich einmal mehr fest: Es gibt in Österreich sechs Stellen, die für Forschung, Technologie und Innovation zuständig sind: das Kanzleramt, das Finanzministerium, das Infrastruktur­ministerium, das Wissenschafts-, das Wirtschafts- und das Unterrichtsministerium. Da gehört eine Bündelung vorgenommen. Wir warten wirklich schon lange auf eine Gesamt­strategie in diesem Bereich, um die Kräfte hier bündeln zu können, aber stattdessen agiert der Kanzler lieber populistisch, indem er die Forschungsprämie erhöht – und das war es dann schon. Ein Gesamtkonzept fehlt leider bis heute.

Ich glaube nicht, dass wir so die angestrebte Forschungs- und Entwicklungsquote von 3 Prozent bis 2013 erreichen können. Wir brauchen einfach mehr Geld für die Unis.

Aber wir brauchen auch eine Gleichgewichtung zwischen der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung. Das ist sehr wichtig. In diesem Sinne begrüße ich es, wenn Sie ein Forschungsfinanzierungsgesetz auf die Beine stellen.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen Satz: Wir in Oberösterreich wollen eine Medizin-Uni haben. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Es ist ein Ärztebedarf in Oberösterreich, in ganz Österreich gegeben. Wir werden in den nächsten Jahren einen Ärztemangel haben, das ist ein Faktum. Es gibt dafür bereits ein Gesamtkonzept. Frau Ministerin, treffen Sie hier rasch eine Entscheidung – zum Vorteil der Österreicher, aber auch der Oberösterreicher!

Ganz zum Schluss: Eine Schonzeit werden Sie nicht haben, nicht deshalb, weil wir böswillig sind, sondern deswegen, weil Ihnen der Herr Vizekanzler 100 Tage von Ihrer Regierungszeit weggenommen hat. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Studiengebühren

eingebracht in der 53. Sitzung des Nationalrates am 29.01.2010 im Zuge der Debatte zur Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates betreffend Ernennung eines neuen Regierungs­mitgliedes

Überfüllte Universitäten, ein Ansturm von ausländischen, vor allem bundesdeutscher Studenten auf bestimmte Studienrichtungen wie etwa Medizin und eine inakzeptable finanzielle wie personelle Ausstattung der Universitäten kumulieren zu einer unhalt­baren Situation an den österreichischen Universitäten. Der großen Zahl von Studieren­den steht eine erschreckend niedrige Abschlussquote gegenüber Österreich liegt mit einer 20%igen Abschlussquote im tertiären Bereich an drittvorletzter Stelle (OECD-Bericht 2009). Hinter Österreich liegen nur noch Slowenien und Griechenland. Der OECD-Durchschnitt liegt einer 40 %.

Mit der Einführung der Studiengebühren im Wintersemester 2001/2002 ergab sich ein signifikanter Rückgang der Studierendenzahl. Studierten 2000/01 noch rund 228.000 Personen in Österreich, so ging die Zahl im Wintersemester 2001/02 um 20 % auf rund


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