Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 151

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13.54.51

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Ich möchte in meinen Ausführungen auf meine Petition eingehen: „Ein behindertes Kind – ein Schadensfall?“ Anlass für diese Petition waren im Wesentlichen zwei Urteile des Obersten Gerichtshofes. Sie kennen diese wahr­scheinlich. Da ist es darum gegangen, dass Eltern für den Mehraufwand eines mit Behinderung zur Welt gekommenen Kindes Unterhaltszahlungen zugesprochen wur­den. Im anderen Fall wurde der gesamte Unterhalt für das behinderte Kind zuge­sprochen.

Das blieb natürlich nicht ohne Folgen auf die Pränataldiagnostik. Es ist so, dass viele Ärzte jetzt schon beim geringsten Verdacht auf eine mögliche Behinderung zu einer Abtreibung raten. Ärzte sind verunsichert, Eltern stehen immer mehr unter Druck. Eltern, die die Geburt ihres behinderten Kindes nicht als Schadensfall sehen, werden benachteiligt. Auch solche Eltern, deren Kind die Behinderung erst bei der Geburt oder eben nach der Geburt durch einen Unfall erleidet, bekommen keinen Schadenersatz. Das ergibt also eine krasse Ungerechtigkeit. Es gibt die einen, die hohe Schaden­ersatzsummen bekommen können, und es gibt die anderen, die nichts bekommen.

Es hat vor Weihnachten einen Expertendialog auf Initiative unseres ÖVP-Behinderten­sprechers Franz-Joseph Huainigg gegeben. Ziel dieses Dialogs war, die derzeit unbefriedigende Situation darzulegen, der Frage nachzugehen, ob es einer Gesetzes­änderung bedarf und auch Lösungsansätze zu skizzieren. Diese Expertenrunde war sehr hochrangig besetzt. Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes war dabei, verschiedene Ärzte, Politiker, Juristen und Vertreter aus Behindertenorganisationen, auch die „Aktion Leben“. Es wurde dort festgestellt, dass es einer Änderung bedarf, und zwar im Schadenersatzrecht. Es ist schade, dass es dann nur zu einer Kennt­nisnahme dieser Petition gekommen ist.

Die Diskussion geht allerdings weiter. Das Justizministerium hat bereits einen Termin fixiert und zu einer interdisziplinären Diskussion zum Thema „Wrongful Birth“ im März eingeladen. Es sollen auch dort wiederum Experten aus Wissenschaft, Praxis und Justiz sowie Vertreter der beteiligten Interessenskreise teilnehmen.

Ich bin froh darüber, dass sich das Justizministerium dieser Frage angenommen hat, denn die Botschaft muss lauten: Auch behinderte Kinder sind in unserer Gesellschaft im höchsten Maße willkommen. Dazu sind Änderungen in drei wichtigen Bereichen notwendig: Erstens einmal im Schadenersatzrecht, weiters brauchen wir auch ent­sprechende Beratungsstandards für Ärzte – sie sind bereits von einem Vorarlberger Ärzteteam ausgearbeitet worden, müssen aber noch österreichweit umgesetzt wer­den –, und es ist auch notwendig, dass Bund, Land und Gemeinden neben den jetzt schon bestehenden Förderungen die Unterstützung für Eltern mit behinderten Kindern weiter ausbauen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Vock. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.58.27

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst bin ich froh, dass es uns allen gelungen ist, die Arbeit dieses Petitionsausschusses ein bisschen aufzuwerten. Die Reihung des Sammelberichts auf Top 2 ist, wenn auch außerhalb der Fernsehübertragung gelegen, doch an wichtiger Stelle. Leider ist es auch in die Mittagspause gerutscht, daher sind viele Abgeordnete nicht da, um sich die Anliegen der Bürger anzuhören.

 


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