Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 202

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Inneres wird im Sinne des Artikel 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

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An die Adresse der Innenministerin abschließend: Frau Ministerin, Sie haben sich durch Ihre Vorgehensweise wiederholt inhaltlich, menschlich und politisch für dieses Amt völlig disqualifiziert. Machen Sie bitte Platz für jemanden, der wirklich Menschen­rechte hochhält und der es als seine Aufgabe sieht, Menschenrechte auch wirklich umzusetzen! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Ruf: Für den Pilz!)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Korun, Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage des Abgeordneten Strache betreffend „Errichtung einer Asyl-Erstaufnahmestelle Süd“

Begründung

Bei der Leitung des Bundesministeriums für Inneres handelt es sich um eine hoch­sensible Aufgabe, da durch die Kontrolle wesentlicher Teile des staatlichen Gewalt­monopols effiziente Verbrechensbekämpfung und die Wahrung der Grundrechte ebenso gewährleistet werden muss wie der humanitäre Schutz verfolgter Menschen und eine sinnvolle und zukunftsfähige Migrations- und Integrationspolitik. Daher erfor­dert das Amt der Innenministerin neben Fachkompetenz auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein für Rechtsstaatlichkeit, differenziertem Denken, Achtung für Verfassung und Grundrechte, Problemlösungskompetenz aber auch Mitgefühl und Einfühlungsvermögen.

Der Umgang von Innenministerin Fekter mit den obengenannten Politikbereichen - insbesondere der „AusländerInnenpolitik“ und der Integrationspolitik - hat bewiesen, dass es ihr sowohl an fachlicher Kompetenz auf diesen Gebieten mangelt (so wurden wiederholt höchstgerichtliche Urteile ignoriert, verfassungswidrige Vorlagen erarbeitet und unsachliche Behauptungen aufgestellt), als auch jeglicher Wille zu einer ange­messenen Wortwahl im Umgang mit diesen Themen fehlt. So schürt Fekter seit ihrem Amtsantritt die Ängste der Bevölkerung vor AusländerInnen, indem sie sie ausschließ­lich als Sicherheitsproblem darstellt, das nur mithilfe massiver gesetzlicher Verschär­fungen in den Griff zu bekommen sei. Anstatt die Schutzbedürftigkeit von Asylwer­berInnen und deren Recht auf ein faires Verfahren zu anzuerkennen, diskreditiert Fekter diese öffentlich und pauschal als Menschen, die am Rande der „Illegalität“ seien, die vom „Kriminellen“ durchsetzt seien und die großteils das Asylsystem miss­brauchen würden. Auch die unangemessene Härte der Ministerin in Bleiberechtsfällen (langjährig in Österreich lebende, integrierte Familien) zeigt, dass sie in Asylfragen keine soziale bzw. Problemlösungskompetenz besitzt. Im Rahmen ihrer verfehlten Integrationspolitik behandelt sie AusländerInnen als lästiges Sicherheitsproblem und


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