Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf zum Asylgesetz 2005, welcher die Punkte
Verfahrensverkürzung, Entscheidungsfrist im Asylverfahren für das Bundesasylamt von drei Monaten,
Festschreiben eines strikten Neuerungsverbotes,
Ausgangsverbot für Asylwerber bis zur Abschiebung in den Staat, welcher vertraglich oder auf Grund der Dublin-Verordnung zur Prüfung des Asylantrages oder des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist, oder bis zur Zulassung des Verfahrens in Österreich,
Verpflichtende radiologische Untersuchung bei behaupteter, jedoch zweifelhafter Minderjährigkeit,
Verpflichtende DNA-Analyse bei behauptetem Verwandtschaftsverhältnis,
Änderung der Verfestigungsfrist von 5 Jahren gemäß § 7 Asylgesetz auf 10 Jahre,
Aufhebung § 30 Asylgesetz,
Verfahrenseinstellung beim Versuch des Erschleichens der Asyleigenschaft durch den Asylwerber,
Verfahrenseinstellung bei Täuschungen der Behörden über die Identität des Antragstellers durch den Asylwerber,
Verfahrenseinstellung bei selbstverschuldeter Nichtvorlage von Reise- oder Ausweisdokumenten durch den Asylwerber,
Sofortige Ausweisung bei allen Verfahrenseinstellungen, und
Verwahrung bei Abschiebungshindernissen bis zur Ausweisung
beinhaltet, zuzuleiten.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin Fekter, ich darf Sie ersuchen, etwas seriöser zu sein! Dem Burgenland mangelnde Kooperationsbereitschaft vorzuwerfen ist wohl weit hergeholt. Sie wissen schon, dass es im Burgenland, in Eisenstadt ein Schubhaftzentrum gibt und dass das Burgenland auch bereit ist, die Quote einzuhalten.
Wir sind schon enttäuscht, dass Sie versuchen, in einer Nacht- und Nebelaktion über die Burgenländer drüberzufahren. Es ist nicht so, wie Sie es darstellen: dass Sie mit offenen Karten gespielt haben. Sie haben versucht, an den Menschen vorbei dieses Zentrum zu errichten, umzusetzen. (Abg. Mag. Stadler: An der Rechtsordnung vorbei, am Gesetz vorbei, was viel schlimmer ist!) Was würde sonst Ihre Aussage bedeuten:
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