Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 271

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Man hat da die neue Regelung eingeführt, dass eine eidesstattliche Erklärung abzu­geben ist, dass vor dem Schließen der Wahllokale die Stimme abgegeben wurde. Das ist in Wirklichkeit kein echter Schutz, denn wenn ich ein Schummelwähler sein möchte, dann gebe ich diese Erklärung ab.

Es wäre daher ein Einfaches, schlicht und einfach vorzusehen, dass die Briefwahl bereits vor dem Schließen der Wahllokale oder überhaupt 24 Stunden davor durch­geführt werden muss. Damit verhindere ich das, dann brauche ich auch keine eides­stattliche Erklärung oder sonst etwas, sondern habe ein objektives Kriterium.

Diesbezüglich haben wir auch einen Abänderungsantrag eingebracht, der vorsieht, dass 24 Stunden vor dem Schließen der Wahllokale diese Briefwahl bereits eingelangt sein muss, und zwar entweder bei einer Vertretungsbehörde oder bei einer Einheit, oder es muss ein entsprechender Poststempel darauf angebracht sein. Damit ist auf jeden Fall gewährleistet, dass das in allen Staaten dieser Erde möglich wäre. Wir sehen nicht ein, warum im Ausschuss zumindest dem nicht zugestimmt wurde, denn das wäre praktisch ohne Weiteres durchzuführen.

Das Argument, dass die Briefe erst so spät zugesandt werden, ist auch kein echtes, denn auch diese Frist kann man einfach nach vor verlegen und damit gewährleisten, dass die Stimmabgabe tatsächlich vor dem Schließen der Wahllokale durchgeführt werden kann.

Ein weiterer Antrag, um den es hier geht, betrifft eine Änderung des Volksabstim­mungsgesetzes. Im Artikel 50 des Bundes-Verfassungsgesetzes wurde klargestellt, dass auch dann, wenn eine Gesamtänderung der Verfassung durch einen Staats­vertrag erfolgt, eine Volksabstimmung durchzuführen ist. Und das wäre konsequen­terweise auch im Volksabstimmungsgesetz nachzuvollziehen. Um nichts anderes geht es da.

Ich gehe auch da davon aus, dass ein derart sachlicher Antrag die Mehrheit dieses Hauses findet – im Ausschuss hat er sie nicht gefunden. Vielleicht haben die Frak­tionen sich das mittlerweile noch einmal angeschaut, geprüft und festgestellt, dass es auf jeden Fall eine sinnvolle Regelung wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

20.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.16.26

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Bezug nehmend auf meinen Vorredner: Wir haben uns nun einmal für die Briefwahl entschieden, und die Briefwahl stellt eine Erleichterung für den Wähler dar. Die Argumente, die hier ins Treffen geführt werden, würden eine Briefwahl grundsätzlich ablehnen. Ich glaube, dass das nicht zeitgemäß ist.

Daher: Wir haben die Briefwahl, und wir befürworten sie. Wir haben die Briefwahl für die Europawahl schon in der Form, wie wir sie jetzt für andere Wahlen beschließen, beschlossen gehabt. Das heißt, das ist nichts anderes als ein Nachziehen der Rege­lungen, die wir bei der Europawahl haben, eine Vereinheitlichung des Wahlrechts für alle Wahlebenen.

Ich denke, dass das eine Erleichterung ist, dass es für die Bürger leichter ist, wenn für alle Wahlen dieselben Regelungen gelten. Es wird damit hier eine bürgernahe Ent­scheidung getroffen.

Kurz zu den acht Tagen: Man kann darüber streiten, ob acht Tage nicht zu viel sind. Das Vorverlegen auf 24 Stunden vor der Wahl hätte den Nachteil, dass man die


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