Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 272

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jüngsten Ereignisse vor einer Wahl nicht mehr berücksichtigen könnte – wie beispiels­weise bei dem Terroranschlag in Madrid, der ganz kurz vor einer Wahl stattgefunden hat –, dass diese nicht in die Entscheidung des Briefwählers einfließen könnten. Daher hat man sich für ein Einlangen bis nach der Wahl entschieden. Ich glaube, es sprechen sowohl für die eine Seite als auch für die andere Seite Gründe. Wir meinen, die Ent­scheidungen müssen so getroffen werden können, dass alles, was bis zur Wahl an Entscheidungsgrundlagen da ist, Einfluss nehmen kann.

Wahlkartenabo wird eingeführt. Im Wesentlichen ist dieser gesamte Gesetzentwurf davon getragen, das Wählen einfacher zu machen, das Wählen zu erleichtern und mehr Leute zum Wählen zu bringen. Ich denke, dass das mit diesem Entwurf gelingt.

Ganz kurz zu dieser Rechtsmeinung hinsichtlich der Staatsverträge. Das ist eine Rechtsmeinung, die von einem Professor vertreten wird. An sich ist es aber so, dass die gesamte andere Lehre beziehungsweise herrschende Rechtsmeinung ist, dass eine Gesamtänderung der Bundesverfassung nur durch ein Bundesverfassungsgesetz herbeigeführt werden kann. Das war beim Beitritt zur Europäischen Union so, und das behalten wir auch so bei. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.19.16

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Briefwahl immer unterstützt. Deshalb halten wir auch die jetzigen Kor­rek­turen für sinnvoll, vor allem weil hier einem berechtigten Einwand der Datenschutz­kommission Rechnung getragen wird, der bei den Kuverts natürlich die Anonymi­sie­rung verlangt hat.

Bis jetzt war es ja so – und jeder, der von diesem Instrument der Briefwahl Gebrauch gemacht hat, weiß es –, dass von außen mit Name und Adresse erkennbar war, wer dieses Kuvert abgesendet hat. Das heißt, die geheime Wahl war in diesem Sinn nicht gegeben. Dem Missbrauch – dieses Kuvert hat einen langen Weg – waren Tür und Tor geöffnet. Das wurde jetzt korrigiert.

Die Redaktionsfehler, die wir im Ausschuss aufgezeigt haben, wurden ebenfalls korri­giert. Deshalb von uns selbstverständlich die Zustimmung.

Zum Antrag der FPÖ ist zu sagen, dass wir wissen – Sie haben es auch gesagt –, dass Sie grundsätzlich die Briefwahl ablehnen. Bei solchen Instrumenten ist natürlich immer wieder über einen Graubereich zu diskutieren, das ist überhaupt keine Frage. Aber jetzt 24 Stunden vor dem Wahltermin schon die Abgabe oder das Einlangen zu verlan­gen, halte ich ebenfalls für problematisch. Was das geheime Wahlrecht anlangt, halte ich fliegende Wahlkommissionen etwa in Spitälern oder in Altenheimen für viel proble­matischer, wo man nicht sicher sein kann, ob die Stimmabgabe wirklich dem Willen des betreffenden Wahlberechtigten entspricht. Da wäre echter Handlungsbedarf gege­ben. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Ein Satz noch zum zweiten Antrag der FPÖ. Dem werden wir zustimmen, dass es eine Volksabstimmung bei gesamtändernden Staatsverträgen geben soll. Die Ausführungen des Kollegen Wittmann wundern mich schon etwas, denn ich habe noch die Worte von Bundeskanzler Faymann im Ohr, der garantiert hat – ob man das jetzt unterstützt oder nicht, aber die SPÖ hat das garantiert und versprochen –, dass man in Zukunft bei gesamtändernden Staatsverträgen das Volk befragen wird. Jetzt sind plötzlich keine Wahlen vorweg. Es gibt keine große Diskussion etwa über den Lissabon-Vertrag. Jetzt sieht man das wieder anders.

 


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