Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 273

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Auch die FPÖ hat dazugelernt, denn sie hat ja damals noch vor dem Lissabon-Vertrag eine Volksabstimmung verlangt, obwohl es damals gar keine Rechtsgrundlage gege­ben hat. Wir werden dieser Forderung nach Schaffung einer Rechtsgrundlage unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

20.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte.

 


20.22.12

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Dass die Österreichische Volkspartei für die Briefwahl gekämpft hat, ist aktenkundig und evident, und zwar seit vielen Jahren. Gott sei Dank haben wir uns mit dieser Briefwahl auch durchgesetzt. Das ist ein für die Demokratie absolut positiver Schritt. Wir haben gute Erfahrungen bei der Nationalratswahl damit gemacht, aber auch gemerkt, das Instrument ist verbesserungsfähig. Daher hat es hier eine Novelle für die Europawahl gegeben. Diese Novelle ist absolut positiv angekommen. Aber auch da hat sich dann gezeigt, wir brauchen eine derartige Rechtsgrundlage auch für die Bundespräsi­den­tenwahl. Daher Gott sei Dank jetzt noch zeitgerecht die Beschlussfassung. Aber auch da hat es noch Erfahrungen gegeben wie beispielsweise die verdeckte Allonge im Sinne der Sicherung auch des Wahlgeheimnisses.

Herr Kollege Stefan, zum Argument der Frist: Ich meine, da wäre es doch viel klüger, wenn Sie sagten, Sie sind gegen die Briefwahl. Das ist ein möglicher Standpunkt. Ich halte ihn für falsch. Das Argument der Frist ist allerdings ein sehr schlechtes. Wa­rum? – Bei allem, was Sie sagen: 24 Stunden oder Wahltag, schließen Sie wiederum Menschen vom Wahlrecht aus, beispielsweise alle, die im Ausland wohnen. Wie wollen Sie denn erreichen, dass jemand an der Briefwahl teilnimmt, und sagen, zum Zeitpunkt der Wahl muss der Brief ...? Das geht nicht, das geht einfach nicht! Wenn Sie beispielsweise Poststempel sagen, dann ist auch das nicht möglich. Es gibt viele Länder in der Welt, die keinen Poststempel haben. Daher ist die Grundsatzfrage, wenn Sie dafür sind, dass mehr Menschen an der Demokratie teilnehmen: Sind Sie für die Briefwahl und daher auch für die jetzige Verbesserung?

Zu Ihrem Antrag: Dass es selbstverständlich ist, dass eine gesamtändernde Verfas­sungsänderung einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, darüber brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren. Was Öhlinger meint, ist aus meiner Sicht inhaltlich und formal einfach nicht richtig. Sie haben sich hier der falschen Position angeschlossen. Daher ist klar, dass wir diesen Antrag im Ausschuss abgelehnt haben, weil er dem Anspruch, grundlegende Änderungen einer Abstimmung zu unterziehen, der selbst­verständlich garantiert ist, überhaupt nicht Rechnung trägt. Er wäre falsch. Das haben Sie sich nicht gut angeschaut, weil einfach diese Grundsatzfrage Gesamtänderung selbstverständlich gilt und durch Ihren Antrag weder verbessert noch verschlechtert wird. Das ist einfach unnötig. Öhlinger hat nicht recht und damit Sie auch nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

20.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


20.25.00

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden diesen Wahlrechtsänderungen zustimmen, weil sie wichtige Veränderungen beinhalten, allen voran das Wahlkartenabo für bedürftige Personen. Das heißt, Men­schen, die sozusagen Barrieren zu überwinden hätten, müssten sie sich eine Wahl­karte besorgen, können die Wahlkarte für einen längeren Zeitraum abonnieren und


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