Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 274

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haben daher einen leichteren Zugang zur Wahl. Darüber hinaus die Anonymisierung der Wahlkarte, dass eben jetzt eine Lasche eingeführt wird, die es nicht mehr möglich macht, die Wahlkarte Personen zuzuordnen.

Aber wir haben natürlich auch unsere Probleme mit diesem Antrag. Das haben wir auch im Ausschuss durch unser Abstimmungsverhalten zum Ausdruck gebracht, und das möchte ich hier auch noch kurz erwähnen, denn ein Teil dieser Wahlrechts­änderungen ist natürlich sozusagen eine Nachvollziehung der gesetzlichen Änderun­gen, die Sie im Rahmen des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes und vor allem im Bereich des Namensrechts dort im Dezember debattiert und gegen unsere Stimmen oder mit manchen unserer Stimmen beschlossen haben, nämlich sozusagen einzu­führen, dass eingetragene Partner keinen Familiennamen führen dürfen, sondern einen Nachnamen führen müssen.

Was Sie hiermit geschaffen haben, ist eindeutig ein demütigendes, ein diskriminieren­des Gesetz, ein Gesetz, das Menschen zum Zwangsouting zwingt. Warum? – Weil man eben jetzt nicht, so wie bei verheirateten Paaren üblich, zwischen die beiden Namen einen Bindestrich setzen kann, sondern weil man die beiden Namen ohne Setzung eines Bindestriches hintereinander stellt, aus welchen logischen Argumenten auch immer heraus. Diese sind für mich nicht vorstellbar und mir auch nicht zugäng­lich. Das führt natürlich dazu, wenn Personen in amtlicher Weise ihren Namen ange­ben müssen, dass es einen Unterschied gibt zwischen Menschen, die einen Binde­strich setzen – das heißt, man weiß, das sind Personen, die in heterosexuellen rechtlichen Beziehungen leben –, und Menschen, die keinen Bindestrich setzen – das heißt, das sind Menschen, die in homosexuellen Beziehungen leben. Ich weiß, dass die Lesben- und Schwuleninitiativen diesbezüglich einige Klagen und rechtliche Schritte vorbereiten. Wir werden all das beobachten, abwarten. Wir werden es jeden­falls unterstützen. Trotzdem werden wir heute zustimmen, weil es eine Menge an anderen Änderungen im Wahlrecht gibt, die notwendig sind.

Eines sei mir zum Wahlrecht auch noch möglich zu erwähnen: Wir haben im Aus­schuss ja auch einen Antrag von Kollegin Korun und mir zum kommunalen Wahlrecht für MigrantInnen eingebracht. Dieser ist vertagt worden wie viele Anträge, wo sich die Regierungs- oder Mehrheitsparteien sozusagen zu keiner Meinungsäußerung oder keiner eindeutigen Meinungsäußerung hinreißen lassen wollen.

Das Beachtliche dort war schon – und das möchte ich hier schon noch einmal erwäh­nen –, dass ÖVP, BZÖ und FPÖ inhaltlich argumentiert haben, natürlich in eine andere Richtung als wir; aber das besonders Ärgerliche war, dass die SPÖ hier kein einziges inhaltliches Argument gebracht hat – eine SPÖ, die gleichzeitig in Wien regiert, die gleichzeitig gemeinsam mit den Grünen einen Antrag in Wien beschlossen hat, ein derartiges Gesetz beschlossen hat, das, wie wir alle wissen, damals vom Verfassungs­gerichtshof aufgehoben wurde. Ich halte diese Vogel-Strauß-Politik, dieses Kopf-in-den-Sand-Stecken für einer Regierungspartei in Wien nicht würdig.

Wir werden diese Diskussion weiterführen, sowohl in Wien als auch hier im Nationalrat. Ich bin schon gespannt, wie sich die SPÖ dann hier verhalten wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


20.28.59

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Wählen ist eines unserer obersten und wichtigsten Dinge. Ich glaube, es ist auch gut, dass wir das


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