Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 285

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Aus diesem Grunde werden wir hier nicht zustimmen, wenn es darum geht, aus einer „Lex Häupl“ eine Gesetzesänderung zu konstruieren, damit der Herr Häupl aus seiner landeshoheitlichen und gemeinderechtlichen Verpflichtung entlassen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

20.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


21.00.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir stehen – und da schließe ich mich den Ausführungen des Kollegen Molterer an – selbstverständlich auch zur historischen Verantwortung, die wir im Jahr 2001 in der Regierung Schüssel/Riess-Passer bei der Unterzeichnung des Washingtoner Abkommens gesehen haben, wir stehen auch heute noch dazu. Ich glaube, dass das ein vollkommen richtiger Schritt war, dass es eine historische Verpflichtung gegenüber der Jüdischen Gemeinde gibt und dass es da eine ganz beson­dere Konstellation gibt.

Deswegen, Herr Kollege Neubauer – vielleicht war es auch missverständlich, was Sie heute gesagt haben, aber –: Das einfach über einen Kamm zu scheren und hier eine Ungerechtigkeit aufzumachen, halte ich gerade bei diesem Thema für völlig falsch, denn es gibt natürlich eine ganz besondere Verantwortung, was die Instandhaltung und Sanierung der jüdischen Friedhöfe betrifft, gegenüber der Jüdischen Gemeinde. Wir haben hier eine besondere Verantwortung, und die möchte ich auch ganz besonders unterstreichen. Wir vom BZÖ haben das auch in den vergangenen zwei Jahren immer wieder mit Anträgen hier im Hohen Haus bestätigt und unter Beweis gestellt, weil wir uns dieser Verantwortung bewusst sind. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wie­der den Vorsitz.)

Deswegen begrüße ich auch sehr diese kurz vor Weihnachten erzielte Einigung zwischen Bund, Wien, Niederösterreich und IKG. Auch da gebe ich Molterer recht: Das ist der Maßstab: Wenn die IKG dem zustimmt – und ich habe mich selbst auch erkundigt, wie die Verhandlungen gelaufen sind –, dann ist das der Maßstab, dann ist es auch zu akzeptieren.

Aber – und ich füge das auch hinzu –: Wenn sich bei 40 Millionen € Gesamtsanie­rungs­bedarf die Stadt Wien – und da schaue ich jetzt der sozialdemokratischen Fraktion und auch der Frau Präsidentin in die Augen – mit 500 000 € einstellt, dann ist das gelinde gesagt verbesserungswürdig oder gelinde gesagt nachverhand­lungs­wür­dig, was die Stadt Wien da leistet. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich verwende hier deswegen keine starken Ausdrücke, weil es das Thema gebietet, es nicht zu tun. Aber das ist schon eine Sache, die verhandlungswürdig ist und die ich nicht verstanden habe, dass da die IKG – und das wollten wir auch in unserem Antrag – den Großteil übernimmt, aber auch das Land Niederösterreich einen großen Teil übernimmt, und ich bin der Meinung, man kann das verbessern.

Warum wir dem Antrag der Grünen nicht zustimmen, hat auch zwei Gründe: Einerseits sehen wir hier nicht eine zwingend notwendige Kompetenzverschiebung, wenn es eine Kompromisslösung gibt. Und auf der anderen Seite ist auch ein Punkt drinnen, den ich wiederum nicht verstehe, dass wir nämlich hier eine Diskussion eröffnen – und das können wir – über die Strafverschärfung bei Delikten der Grabschändung – jawohl, darüber können wir diskutieren; da bin ich auch der Meinung, dass man da die Strafen verschärfen kann –, aber das dann abhängig ist – und das ist auch, glaube ich, von der


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