Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 284

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einfach die realen Probleme anzugreifen. Daher ist diese Einigung, die erzielt wurde, sinn­voll.

Es ist auch so, dass die IKG dazu Ja sagt. Ganz offen gesagt: Für mich ist das der Maß­stab. Wenn die IKG zu etwas Ja sagt, dann scheint es mir doch ein richtiger Schritt, ein guter Schritt zu sein. Ich persönlich habe mit Präsident Muzicant einige dieser Verhandlungen geführt und weiß daher, dass das seine Zielsetzung gewesen ist.

Ich denke, dass dieser Einigung auch andere Bundesländer folgen müssen – nicht werden, sondern müssen. Burgenland, denke ich, steht es gut an, weil Burgenland auch durchaus viele jüdische Friedhöfe hat. Und ich sage Ihnen auch ganz offen: Angesichts des Gesamtbedarfes von 40 Millionen € könnte meines Erachtens der Betrag von 500 000 € seitens der Stadt und der Gemeinde Wien durchaus aufgebes­sert werden, weil Wien letztendlich auch eine historische Verantwortung in diesem Zusammenhang hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein offenes Wort zu Ihrem Antrag, Herr Kollege Steinhauser. Ich habe diese Verhand­lungen selber geführt über viele, viele Monate und eigentlich schon in der Vergan­genheit. Ich habe Ihnen im Ausschuss gesagt: Erstens einmal haben uns die Kompe­tenz­streitigkeiten nicht weiter gebracht. Das reale Handeln hat uns weiter gebracht, und auch, dass Finanzminister Pröll diesen Fonds einrichtet.

Zweitens: Ich halte es grundsätzlich nicht für richtig, dass immer dann, wenn sich jemand einer gewissen Verantwortung entzieht, der Bund subsidiär einspringen sollte. Der konkrete Weg ist, zu helfen, der historischen und der rechtlichen Verantwortung gerecht zu werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

20.57


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Neubauer ist der nächste Redner. – Bitte.

 


20.57.07

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Problematik, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, war immer mit dem sogenannten Washingtoner Abkommen verbunden, das Österreich vor neun Jahren unterfertigt hat. Das Washing­toner Abkommen hat aber immer Spielraum für entsprechende Interpretationen gelas­sen, was gerade Landeshauptleute im besonderen Maße über die Gemeinden hinweg veranlasst hat, sich ihrer eigentlichen Verantwortung zu entziehen. So hat Landes­hauptmann Häupl in Wien zahlreiche Anträge im Wiener Landtag zur Sanierung und Erhaltung der jüdischen Friedhöfe mit seiner absoluten Mehrheit im Landtag abgelehnt. (Abg. Strache: Obwohl es seine Kompetenz ist!)

Wenn man jetzt aus diesem Washingtoner Abkommen ein Bundesthema macht, obwohl § 118 der Bundesverfassung ganz eindeutig die Zuständigkeit der Gemeinden festlegt, dann ist das eigentlich nicht in Ordnung. Es ist deshalb nicht in Ordnung, weil wir nicht nur eine jüdische Glaubensgemeinschaft in Österreich haben, sondern auch zahlreiche andere, und gegenüber diesen allen anderen wäre es eine Ungleich­behand­lung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir heute eine Zwei-Klassen-Gesellschaft per Gesetz dekretieren, indem wir hergehen und so tun, als wären alle anderen sich selbst überlassen und wäre die Gemeindehoheit da nicht mehr gegeben. Wie wollen Sie das den Buddhisten oder anderen erklären, dass die Gräberpflege und die Erhaltung und Sanierung ihrer Gräber anders geregelt sein soll als hier in diesem Fall?

 


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