Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 283

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

fast keine Nachkommen des Holocaust mehr leben und die Gräber somit nicht mehr pflegen können. Andererseits ist es so, dass jüdische Gräber gemäß der Religion nie aufgelöst werden und auf Dauer bestehen bleiben.

Dem Antrag, den die KollegInnen der Grünen gestellt haben, haben wir im Ausschuss nicht zugestimmt, weil wir der Meinung sind, dass Kompetenzstreitigkeiten, die jetzt sehr, sehr lange geführt wurden, auch dadurch nicht gelöst werden, dass man das in ein Bundesgesetz hinein formuliert. Daher haben wir einen eigenen Antrag einge­bracht, der beinhaltet, dass das Washingtoner Abkommen damals unterschrieben wur­de und es seit neun Jahren Kompetenzstreitigkeiten gab. Im Dezember vorigen Jahres gab es erstmals eine Einigung, wo sich Bund, Niederösterreich, Wien und die IKG geeinigt haben, einmal die ersten Schritte zu tun.

In dieser Vereinbarung steht drinnen, dass der Gesamtfinanzierungsbedarf insgesamt 40 Millionen € beträgt. Der Bund wird jetzt einmal in einem Fonds – am liebsten wäre uns natürlich ein Nationalfonds; ein Nationalfonds ist ein parlamentarischer Fonds, in dem alle ein Mitbestimmungsrecht haben – 20 Jahre lang pro Jahr 1 Millionen € zur Ver­fügung stellen, und weiters ist der Fonds noch offen für Drittmittel, wo die Isra­eli­tische Kultusgemeinde zugesichert hat, ebenfalls 20 Millionen € aufzubringen.

Niederösterreich hat sich bereit erklärt, 25 Prozent der im Land anfallenden Instand­setzungskosten mitzufinanzieren, und Wien übernimmt die Sanierung des „Kornhäusl“ im Wert von 500 000 € am Währinger Friedhof.

Dass sich Wien immer wieder seiner Verantwortung der Geschichte gegenüber be­wusst war, zeigt sich daran, dass seit 1993 bis zum Jahr 2000 je 4 Millionen Schilling, von 2002 aufwärts je 300 000 € und ab 2007 320 000 € an die jüdische Kommune überwiesen wurden. Gleichzeitig sind aber auch Naturalleistungen durchgeführt wor­den, sprich: es wurden Baumprüfarbeiten durchgeführt oder Sturmschäden beseitigt.

Die Priorisierung der Projekte, die im Fonds finanziert werden sollen, soll nach fach­lichen Kriterien beurteilt werden. In unserem Antrag ist auch der Appell drinnen, dass sich auch die anderen Bundesländer anschließen sollen, denn nur gemeinsam können wir die Sanierung und Instandhaltung der jüdischen Friedhöfe garantieren.

Ich denke, neben diesem Appell, der in unserem Antrag enthalten ist, bedarf es natürlich noch weiterer Gespräche, die zu führen sind. Daraus resultiert natürlich auch der heutige Artikel im „Standard“, zu dem mein Kollege später noch etwas sagen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. – Bitte.

 


20.54.10

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine Damen und Herren! Das Washingtoner Abkommen, vor neun Jahren und einigen Tagen unterzeichnet, ist ein historisch wesentlicher Schritt gewesen, den die Republik Österreich getan hat. Nicht aus der rechtlichen Verpflichtung heraus, sondern auch aus der historischen Verant­wortung heraus ist dieser Schritt erfolgt, den damals Wolfgang Schüssel und Susanne Riess-Passer verhandelt hatten. Es war ein wichtiger Schritt, auch der Verantwortung der Vergangenheit und der Zukunft gerecht werdend.

Ja, es stimmt, dass einige Jahre Gespräche geführt wurden über den Teil der Erhal­tung und der Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe. Herr Kollege Steinhauser, genau das ist ja diese Frage gewesen. Wir haben viele Jahre lang über die Kompetenzfragen geredet, aber es ist viel klüger, der Kompetenzstreitigkeit aus dem Weg zu gehen und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite