Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Schultes, Herbert, Dr. Pirklhuber, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung beziehungsweise die zuständigen Bundesminister werden ersucht, entsprechend den Anregungen des Datenschutzrates vom 21. Jänner 2010 auf eine Novellierung der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG hinzuwirken, damit in Hinkunft bei der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch ausländische Datenverarbeiter ohne Niederlassung in Österreich auch inländische Datenschutzbehörden für Beschwerden von im Inland Betroffenen befasst werden können.“
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Ich denke, mit diesem Antrag wird eine Lücke in diesem Geodateninfrastrukturgesetz geschlossen, und ich glaube, dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um auch im Sinne potentiell Betroffener eine wesentliche Verbesserung datenschutzrechtlicher Zugänge herzustellen.
Ich darf Sie herzlich einladen, diesem Entschließungsantrag näherzutreten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)
21.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Schultes, Herbert, Dr. Pirklhuber, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzkommission (DSK)
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 10, Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (400 d.B.): Bundesgesetz über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Bundes (Geodateninfrastrukturgesetz – GeoDIG) (590 d.B.) in der 53. Sitzung des Nationalrates am 29. Jänner 2010
Im Zusammenhang mit den Beratungen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Bundes ist das Problem aufgetaucht, dass es bei ausländischen Betreibern von entsprechenden Internetdiensten, die beispielsweise Satellitenfotos sowie 360-Grad-Panoramafotos von Straßenzügen mit Aufnahmen von Passanten mit (mehr oder weniger) unkenntlich gemachten Gesichtern anbieten, die keine Niederlassung in Österreich haben und auch keine Datenanwendung beim Datenverarbeitungsregister registriert haben, für Betroffene bei Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen kaum Möglichkeiten offenstehen, ihre Rechte durchzusetzen. Derzeit ist nach den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen bei Beschwerden gegen Datenschutzverletzungen in Österreich die Republik Österreich nicht zuständig, wenn die Auftraggeber keine Niederlassung im Inland, sondern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben.
Zwecks Verbesserung dieser datenschutzrechtlichen Problematik stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
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