Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Änderung der §§ 2, 3, 6, 7, 9, 14, 15 und 22 bezieht.
Da nur diese eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag mit der entsprechenden Änderung zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier, Schultes, Herbert, Dr. Pirklhuber, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzkommission (DSK).
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 80.)
11. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (401 d.B.): Protokoll über die strategische Umweltprüfung zum Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (591 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (494 d.B.): Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (592 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.
21.43
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! – Herr Bundesminister, wie wir bereits im Ausschuss angekündigt haben, werden wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht geben. Wir haben hier starke Bedenken und glauben, dass dieser Antrag nicht weitreichend genug ist.
Wir von der Freiheitlichen Partei haben deshalb eine Klage gegen die Slowakei und gegen Tschechien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht, weil wir eben die Meinung vertreten, dass das, was Tschechien gegenüber Österreich im Bereich der Atomenergie, und zwar in Bezug auf Temelίn und den Erweiterungsbau der Atomreaktorblöcke 3 und 4 beziehungsweise hinsichtlich eines beabsichtigten grenznahen Atomrestmülllagers in den letzten Jahren, zum Besten gegeben hat, eigentlich nicht dazu angetan sein kann, die gutnachbarlichen Beziehungen in der bisherigen Form weiter zu pflegen.
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