Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 302

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir mussten miterleben, wie vor einigen Monaten in Wien eine Anhörung stattfand, wiederum bezüglich einer Erweiterung eines Atomkraftwerkes, nämlich des AKW in Mochovce. Wir haben miterleben müssen, dass Tausende Unterschriften gesammelt wurden, nämlich als Beteiligung bei einem UVP-Verfahren, dass grenzüberschreitend gelten soll.

Es ist jetzt so, dass dieses grenzüberschreitende Verfahren uns als Österreich über­haupt keine Parteistellung einräumt, sondern lediglich eine Beteiligung als Beteiligter. Das heißt, das hat rechtlich eine Konsequenz dahin gehend, dass Österreich hier als Partei nicht angesehen werden kann und deshalb auch keinen Rechtsstatus hat. Das heißt, wir bekommen keinen Bescheid, gegen den wir dann ein Rechtsmittel ergreifen könnten.

Wir haben deshalb gefordert, dass eine Klage einzubringen wäre, wonach gemäß Richtlinie des EU-Rates 85/337 vom 27. Juni 1985 eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den EU-Richtlinien zu machen ist. Für uns war es ganz unverständlich, dass sich die Bundesregierung bei dieser UVP überhaupt beteiligt hat und damit unter Beweis gestellt hat, dass sie damit ein rechtswidriges EU-UVP-Verfahren auch noch unterstützt.

Herr Bundesminister, Sie haben uns damals gesagt, dass die Tschechische Republik bereits 2005 einen Vertrag unterzeichnet hat. Ich habe mir diese Unterlagen heraus­gesucht, ich habe sie hier. Tatsache ist, dass das, was Sie angesprochen haben, ein reines strategisches Umweltprüfungsverfahren ist. Das heißt, dass hier Planungs­ab­sichten zu bewerten sind, aber uns damit, wie gesagt, keine Parteistellung eingeräumt wird.

Das heißt, damit wurde die Anhörung bei Mochovce eigentlich zur Farce. Für eine Farce geben wir Freiheitliche uns nicht her. Wir sind die einzige Partei in Österreich, die sich das nicht mehr gefallen lassen will. Wir haben deshalb eine Klage beim Euro­päischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht, und zwar gegen Mochovce, gegen Temelίn, gegen die Slowakei und gegen Tschechien, und wir sind gespannt, wie das dann in Zukunft sein wird. Es wird sich zeigen, ob wir endlich so weit sind beziehungsweise ob die Bundesregierung den Mut hat, zu verlangen, dass uns eine Parteistellung in einem EU-würdigen Richtlinienverfahren tatsächlich eingeräumt wird. Das wäre auch mein Wunsch. (Beifall bei der FPÖ.)

21.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hörl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.46.54

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bundes­minis­ter! Wir genehmigen heute ein internationales Protokoll über die Strategische Umwelt­prüfung. Das wurde auf der Konferenz in Kiew vereinbart. 37 Staaten haben dieses Protokoll bereits unterzeichnet.

Die diesbezügliche EU-Richtlinie wird in Österreich bereits umgesetzt. Der Umwelt­aus­schuss empfahl deshalb die Genehmigung dieses Protokolls.

Bei uns geltendes Umweltrecht soll auch in den angrenzenden Staaten gelten, und zwar im Sinne der Umwelt, des Schutzes von Luft, Wasser und Fluren, die ja nicht an der Staatsgrenze Halt machen können, aber auch deshalb, weil es für unsere Volks­wirtschaft essentiell ist, dass Umweltkosten und auch -auflagen möglichst überall gleich sind. Hier gibt es aber noch eklatante Mängel. Wir gehören zwar zu jenen Ländern der Welt, die den besten Umweltschutz haben, die aber auch die höchsten Belastungen und Einschränkungen aus dem Umweltbereich hinzunehmen haben.


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite