Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 319

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Was die Geschichte mit der Abfertigung betrifft, Herr Kollege, hat Herr Dr. Graf der Firma zwei Angebote gemacht. Es war also nicht so, dass die hätten zahlen müssen. Er hat gesagt: Entweder bleibe ich zu 50 Prozent in der Firma bei geringerer Auf­tragstätigkeit oder 100 Prozent Karenz gegen Entfall der Bezüge. Da erklären Sie mir jetzt, warum diese Abfertigung fällig geworden ist. – Weil die Firma Dr. Graf nicht mehr wollte! Das war der Grund und nichts anderes! (Beifall bei der FPÖ.)

Über Beträge kann man immer streiten. Das absolut zu betrachten, ist immer sehr kritisch. Ich glaube, man muss es relativ sehen. Wenn ein Herr Ötsch von der AUA 1,1 Millionen € an Abfertigung bekommt, dann ist das überhaupt kein Problem für Rot und Schwarz; ein Viertel davon, oder nicht einmal ein Viertel davon, für einen verdienten Geschäftsführer einer guten Firma ist sehr wohl ein Problem. Da frage ich mich: Wie weit hat es denn bei Ihnen heruntergeschneit, Herr Kollege Lettenbichler? (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden uns in diesem Jahr mit einem weiteren Bericht des Rechnungshofes zu befassen haben, und zwar mit dem Einkommensbericht. Da stehen unter anderem die durchschnittlichen Vorstandsgehälter der öffentlichen Betriebe drin. Wenn man hier die Statistik anschaut, dann sieht man, dass es von 858 000 € an Jahresgehalt herunter­geht bis auf 283 000 € – ich glaube, es sind rund 30, nein, mehr, rund 50 Vorstände, die mehr als der Bundeskanzler verdienen, und diese kommen fast alle aus dem Dunstkreis von Rot und Schwarz. Herr Kollege Lettenbichler, überlegen Sie sich das nächste Mal, was Sie sagen! (Beifall bei der FPÖ.)

22.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Dr. Jarolim und Abgeordneten der FPÖ.)

 


22.42.58

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofprä­sident! Meine Damen und Herren! Ihnen ist ja der Bericht zugänglich, und ich möchte mich in meinen Ausführungen zum Austrian Research Center in erster Linie auf das wirklich vernichtende Urteil des Rechnungshofes stützen. Ich glaube, es bedarf nicht zusätzlicher Kommentare, zusätzlicher Erläuterungen oder zusätzlicher Beispiele, son­dern man braucht nur zu lesen, was da steht, dann steigen einem schlichtweg schon die Grausbirnen auf!

Ich meine, es ist schlicht und einfach eine blaue Misswirtschaft sondergleichen ge­we­sen. Es war ein Tohuwabohu bei der Geschäftsführungsbestellung, Unterlagen fehlten, Kriterien fehlten, sozusagen weitere Beurteilungsmaßstäbe waren für den Rechnungs­hof nicht auffindbar. Austrian Research Center ist praktisch in eine Liquiditätskrise geraten, obwohl ursprünglich relativ viele Rücklagen bestanden.

Was für mich auch noch sehr bezeichnend ist: Im Zusammenhang mit der Auflösung der Verträge des Geschäftsführers wird glücklicherweise sehr stark Klartext ge­sprochen. Der Rechnungshof kritisiert, „dass die ARC bei der vertraglichen Neuge­staltung des Dienstverhältnisses des ehemaligen Geschäftsführers eines Tochterunter­nehmens dessen Ambitionen, ein Mandat bei einer gesetzgebenden Körperschaft zu erlangen, nicht berücksichtigte, obwohl sie zumindest einem Geschäftsführer der ARC bekannt“ sein mussten. Das ist doch wirklich Klartext!

„Die Begründung für die Auszahlung der Einmalprämie beurteilte der Rechnungshof als ungerechtfertigt, weil sie durch eine Klausel im Geschäftsführervertrag ausgeschlossen war.“ Das steht hier klipp und klar. Und heute sitzt diese Person, mehr oder weniger im


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