Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 337

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Alles in allem muss man sehr, sehr skeptisch sein, wenn hier Zahlen vorgelegt werden. Herr Rechnungshofpräsident! Das ist fast ein Aufruf, ständig zu kontrollieren, ange­sichts dessen, was von der ASFINAG kommt. Seit die Abberufung durch den Bundes­kanzler erfolgt ist, was Kollege Kaipel hier ebenfalls sehr hervorgehoben hat, ist für uns nicht erkennbar, dass dort wirklich etwas besser geworden wäre. Wenn man so viele Schulden hat, ist man anscheinend ganz, ganz locker beim weiteren Schuldenmachen. Das ist nicht im Interesse der Steuerzahler!

Herr Rechnungshofpräsident! Prüfen Sie weiter mit dieser Konsequenz! (Beifall beim BZÖ.)

23.45


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Herrn Präsidenten Dr. Moser das Wort. – Bitte.

 


23.45.25

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Ich möchte einleitend darauf hinweisen: Kontrolle funktioniert! (Allgemeiner Beifall.)

Ich bin daher sehr dankbar für die Ausführungen der Abgeordneten Gaßner und Gahr, denn würde das von ihnen Ausgeführte umgesetzt, wäre es auch möglich, für die breite Öffentlichkeit sichtbar werden zu lassen, dass das der Fall ist, dass Kontrolle funk­tioniert. Das zeigt sich unter anderem, wenn man sich das Nachfrageverfahren an­schaut, aus dem hervorgeht, dass 81 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofs Wirkung entfalten. Das zeigen auch die Follow-up-Prüfungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, bei denen von 37 Empfehlungen lediglich 7 Empfehlungen nicht umgesetzt wurden. Das heißt nicht, dass die offen bleiben sollen, sondern es sollte eine Motivation sein, in Zukunft die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen, weil dadurch ein effizienterer Mitteleinsatz möglich wird.

Das zeigt auch die Prüfung beim ARC – Sie kennen die Problematik, Sie haben das heute auch ausgeführt. Sie hat dazu geführt, dass die 23 Empfehlungen umgesetzt werden, sie hat auch dazu geführt, dass das Unternehmen derzeit auf festeren, soli­deren Beinen steht, als das ursprünglich der Fall gewesen ist.

Das zeigt sich auch bei der Verkehrstelematik. Durch die Prüfung des Rechnungshofs und auch im Zusammenwirken mit der ASFINAG war es möglich, ein Projekt, ohne die Funktionalität einzuschränken, um 180 Millionen € zu redimensionieren. Das bedeutet für den Steuerzahler eine Einsparung von 180 Millionen €, ohne die Funktionalität und die Erreichung der Ziele dadurch beeinträchtigen zu müssen.

Wichtig wäre es in dem Bereich auch, dass bei der Entgeltrichtlinienverordnung Maß­nahmen gesetzt werden. Es kann nämlich eine Umsatzrendite von 38 Prozent sicher­lich nicht in Einklang gebracht werden mit dem Grundsatz, dass in dem Bereich eben nur eine beschränkte Gewinnerzielung im Rahmen der Gemeinnützigkeit Platz greifen darf.

Im Bereich der Einwerbung von Drittmitteln bei den Universitäten hat sich auch gezeigt, welche Wirkung eine Querschnittsprüfung entfaltet und dass positive Benchmarks, wenn man sie anwendet, auch dazu führen, dass die Mittel effizienter eingesetzt werden.

Dass eine Verwaltungsreform notwendig ist, dass der Mitteleinsatz in der Form eben nicht effizient ist, beweist die Prüfung betreffend die klimarelevanten Maßnahmen, zu denen man sich international verpflichtet hat, um verbindliche Reduktionsziele umzu­setzen. Diese Reduktionsziele wurden aber nicht hinuntergebrochen auf die Landes-


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