Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 338

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ebene, was wiederum dazu geführt hat, dass auf Landesebene keine konkreten Reduktionsziele vereinbart beziehungsweise festgelegt worden sind.

Der Vollzug des Bundespflegegeldgesetzes zeigt ebenfalls, dass hier eine Kompetenz­zersplitterung beseitigt werden sollte, um gemäß den Zielsetzungen den Bedürftigen das Geld rasch und gerecht zukommen zu lassen.

Abschließend möchte ich mich auch noch dafür bedanken, dass Sie in Ihren Debat­tenbeiträgen den EU-Finanzmittelbericht positiv hervorgehoben haben, die Serviceleis­tung des Rechnungshofs als positiv empfunden haben. Wir werden auch in die Rich­tung weiterarbeiten. Es wäre aber auch in dem Bereich notwendig, die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen, damit in Zukunft auch die EU-Rückflüsse und die Zahlungen transparent und nachvollziehbar sein werden und nicht so wie bisher 10 Prozent der Rückflüsse vom Bundesministerium für Finanzen nicht erfasst werden.

Ich bedanke mich nochmals bei Ihnen für die bekundete Wertschätzung der Arbeit des Rechnungshofs, werde diese Wertschätzung, die Sie im Rahmen der Debatte den Bediensteten des Rechnungshofs entgegengebracht haben, sehr gern an diese weiter­leiten und kann Ihnen versichern, dass der Rechnungshof so wie in der Vergangenheit auch in Zukunft weiterhin motiviert seine Tätigkeit entfalten wird. Ich ersuche Sie auch, im Rahmen der Verwaltungsreform auch die Vorschläge der Verwaltungsreform-Arbeitsgruppe umzusetzen, ihnen nachzugehen und sie eindringlich zu diskutieren. Es hat das Sanierungsprogramm gezeigt, dass es notwendig ist, Einsparungen zu erzie­len, um nicht nur auf der Einnahmenseite weitere Belastungen auf den Steuerzahler zukommen zu lassen. Zuerst sparen, und dann erst allenfalls andere Maßnahmen, wenn sie nicht vermeidbar sind, in Erwägung ziehen! – Ich danke Ihnen für die Auf­merksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

23.49


Präsident Fritz Neugebauer: Da hiezu keine weitere Wortmeldung vorliegt, schließe ich die Debatte.

Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht III-84 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie für diese Kenntnisnahme sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustim­mung. – Die Kenntnisnahme ist einstimmig erteilt.

23.50.00 18. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 702/A der Abge­ordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Ge­schäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (492 d.B.) (Dritte Lesung)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Die Voraussetzungen des  § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Artikel 30 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit § 82 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates kann der Beschluss nur bei Anwesen­heit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gefasst werden.

 


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