Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 65

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10.36.191. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (600 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Bundesfinanzge­setz 2010 geändert werden (604 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm. Ich stelle die Uhr wunsch­gemäß auf 6 Minuten. – Bitte.

 


10.36.42

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dem heutigen Beschluss setzen wir einen vorläufigen Schlussstrich unter ein Thema, das längst Vergangenheit ist, das viele vielleicht schon vergessen haben, nur wir in den Gemeinden, in den Kommunen nicht, nämlich die Ge­tränkesteuer.

Nahezu 13 Jahre hat diese Debatte, dieser Dauerstreit, angedauert und hat letztend­lich mit einem, wie ich meine, veritablen Erfolg für alle Beteiligten geendet. Möglich wurde diese Einigung und auch dieser Erfolg letztendlich durch unseren Finanzminister Josef Pröll, der eine Rückzahlungssumme von 11,47 Millionen € an die Gemeinden in Form von Bedarfszuweisungen freigegeben hat. (Beifall des Abg. Rädler.)

Natürlich geht auch ein herzliches Dankeschön an die Vertreter des Gemeindebundes, die sich da sehr bemüht haben, die jahrelang darum gekämpft haben, dass diese Zu­sage, die seinerzeit getätigt wurde, tatsächlich realisiert wird. Und das gerade in einer Phase – und alle, die in Gemeinden auch kommunalpolitisch tätig sind, wissen das –, in der die Gemeinden jeden Euro umdrehen, in der wir wirklich schauen müssen, dass wir unsere Budgets erstellen können. Ich habe erst gestern einen Rechnungsabschluss in einer Gemeinderatssitzung getätigt und muss sagen: Es ist eng.

Es geht gar nicht mehr um die Summe, die jetzt die Gemeinden im Zuge dieser Be­darfszuweisungen zurückbekommen, sondern es geht um ein richtiges Signal an die Gemeinden, dass es hier einen Finanzminister gibt, dass es hier eine Bundesregierung gibt, dass es ein Parlament gibt, das sagt: Dem, was ausgemacht ist, stimmen wir auch zu. – Und das sollten wir auch vorrangig sehen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Kurz ein Blick zurück, wie sich das Ganze eigentlich entwickelt hat. – Lang, lang ist’s her, aber es hat über viele Jahrzehnte in Österreich die Getränkesteuer gegeben. Erin­nern wir uns: Das Speiseeis war mit 10 Prozent besteuert, die Getränke mit 5 Prozent, alkoholische Getränke mit 10 Prozent. Das war im Jahr 1997 eine stattliche Summe von Einnahmen von immerhin 5,6 Milliarden Schilling. Heute würde man läppisch sa­gen, es sind ja ohnehin nur 440 000 € (Rufe: Millionen!), wobei drei Viertel dieser Ein­nahmen von alkoholischen Getränken stammten.

Im Jahre 2000 hat letztendlich der Europäische Gerichtshof diese Steuer für unzulässig erklärt; sie wurde in der Folge auch abgeschafft. Und es war hier dank der Gemeinde­vertreter möglich – dank, das muss ich schon sagen, Präsident Mödlhammer –, dass da der Bund eingelenkt und gesagt hat: Ja, wir werden hier für den Einkommensentfall der Gemeinden eine Lösung finden. – Das ist auch geschehen: Es sollte aus den er­höhten Ertragsanteilen ausbezahlt werden.

Letztendlich gab es einen fast achtjähriger Rechtsstreit zwischen den Gemeinden, den Wirten, den Geschäften und vor allem den Einkaufszentren, und noch im Jahr 2008


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